Benutzungsgebühren

Gebührenpflichtige Dienstleistungen im Stadtarchiv (seit 01.01.2023 gültig)

Auszug aus der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bretten vom 1. Januar 2007, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 27. September 2022

Lfd. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr
23 Stadtarchiv
23.1 Schriftliche Auskunft einschl. der dazu erforderlichen Recherchen Nach Aufwand,
pro angefangene Viertelstunde
16,00 EUR
23.2 Ermittlungen bestimmter Archivalien oder sonstiger Sammlungsgegenstände Nach Aufwand,
pro angefangene Viertelstunde
16,00 EUR
23.3 Anfertigungen von Reproduktionen von Archivalien und Sammlungsgegenständen mittels Elektrokopien (Xerokopien)
23.3.1 Xerokopie schwarz/weiß DIN A 4
- für die erste Seite
- für jede weitere Seite

1,00 EUR
0,75 EUR
23.3.2 Xerokopie schwarz/weiß DIN A 3
- für die erste Seite
- für jede weitere Seite

1,30 EUR
1,00 EUR
23.4 Anfertigen von Digitalisaten/Scans aus Vorlagen bis 42 x 59,4 cm (DIN A2) Nach Aufwand,
pro angefangene Viertelstunde
16,00 EUR
23.5 Bereitstellen von Digitalisaten auf Speicherstick oder Cloudspeicher Pauschal 7,00 EUR

Xerokopie = Fotokopie analog
Digitalisat = digitale Kopie von Archivgut (Scan)