Gebührenpflichtige Dienstleistungen im Stadtarchiv (seit 01.01.2023 gültig)
Auszug aus der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bretten vom 1. Januar 2007, zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 27. September 2022
Lfd. Nr. | Öffentliche Leistung | Gebühr |
23 | Stadtarchiv | |
23.1 | Schriftliche Auskunft einschl. der dazu erforderlichen Recherchen | Nach Aufwand, pro angefangene Viertelstunde 16,00 EUR |
23.2 | Ermittlungen bestimmter Archivalien oder sonstiger Sammlungsgegenstände | Nach Aufwand, pro angefangene Viertelstunde 16,00 EUR |
23.3 | Anfertigungen von Reproduktionen von Archivalien und Sammlungsgegenständen mittels Elektrokopien (Xerokopien) | |
23.3.1 | Xerokopie schwarz/weiß DIN A 4 - für die erste Seite - für jede weitere Seite |
1,00 EUR 0,75 EUR |
23.3.2 | Xerokopie schwarz/weiß DIN A 3 - für die erste Seite - für jede weitere Seite |
1,30 EUR 1,00 EUR |
23.4 | Anfertigen von Digitalisaten/Scans aus Vorlagen bis 42 x 59,4 cm (DIN A2) | Nach Aufwand, pro angefangene Viertelstunde 16,00 EUR |
23.5 | Bereitstellen von Digitalisaten auf Speicherstick oder Cloudspeicher | Pauschal 7,00 EUR |
Xerokopie = Fotokopie analog
Digitalisat = digitale Kopie von Archivgut (Scan)