Zum Erreichen der Klimaschutzziele Baden-Württembergs ist es von zentraler Bedeutung, dass nicht nur eine Stromwende vollzogen wird, sondern dass gleichzeitig auch eine Mobilitäts- und eine Wärmewende herbeigeführt werden. Diesen Leitsatz gilt es insbesondere deshalb zu berücksichtigen, weil der Wärmesektor mit 56 % den größten Anteil am Gesamtenergiebedarf in Bretten hat. Danach folgen der Strom- und Verkehrssektor mit jeweils 22 %. Im Wärmesektor müssen grundsätzlich zwei Dinge gleichzeitig geschehen: Zum einen muss der Energiebedarf drastisch reduziert werden. Zum anderen muss dafür Sorge getragen werden, dass der verbleibende Energiebedarf auf klimaneutrale Weise, das heißt mit Erneuerbaren Energien, gedeckt werden kann.
Diesen Transformationsprozess auf kommunaler Ebene zu steuern, ist Gegenstand des Brettener Energieplans. Für die Erstellung des Energieplans wurde die Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstmals 2018 beauftragt. In einem zweijährigen Bearbeitungsprozess wurde in Bretten einer der ersten Energiepläne in Baden-Württemberg erarbeitet und 2021 vom Gemeinderat verabschiedet. Dieser strategische Plan deckte sich bereits zum Großteil mit der vom Land Baden-Württemberg initiierten kommunalen Wärmeplanung, welche im Oktober 2020 mit der 2. Novellierung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg für große Kreisstädte verpflichtend wurde. Im Jahr 2023 wurde die bereits aufgebaute Datenbank mit zusätzlichen Informationen (z. B. Schornsteinfegerdaten) weiter ausgebaut und neu gewonnene Erkenntnisse aus dem bereits laufenden Arbeitsprozess mit eingebunden.
In enger Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Energieagentur sowie weiteren Akteuren konnte der Energieplan im Dezember 2023 fertiggestellt und vom Brettener Gemeinderat beschlossen werden. Durch die Beschlussfassung geht hervor, dass es sich beim Energieplan nicht um eine einmalige Planerstellung handelt, sondern dass er vielmehr einem Prozesswerkzeug entspricht, um die Klimaziele fortlaufend und zielorientiert umzusetzen. Die Federführung des Energieplans liegt beim Amt für Stadtentwicklung und Baurecht der Stadt Bretten. Auf Basis des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans (§ 27 KlimaG BW) für alle Stadtkreise und Großen Kreisstädte, zu denen Bretten gehört, bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtend, für kleinere Gemeinden freiwillig.
Der Energieplan Bretten wurde entsprechend der zum damaligen Zeitpunkt kommunizierten gesetzlichen Anforderungen erstellt und im Dezember 2023 beim Regierungspräsidium Karlsruhe fristgerecht eingereicht.
Im Rahmen eines ständigen Anpassungs- und Verbesserungsprozesses hinsichtlich der Anforderungen an eine kommunale Wärmeplanung seitens des Umweltministeriums wurde den Prüfstellen (Regierungspräsidien) ein angepasstes Lastenheft zur Verfügung gestellt. Darauf aufbauend erfolgten geringfügige Ergänzungen im Energieplan der Stadt Bretten. Die angepasste Dokumentation des Energieplans der Stadt Bretten entspricht nun dem Stand eines kommunalen Wärmeplans nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 27 KlimaG BW). Der Energieplan mit seinen geringfügigen Ergänzungen wurde am 24.09.2024 vom Brettener Gemeinderat abschließend beschlossen und anschließend beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht.
Hinweis:
Der Energieplan der Stadt Bretten entspricht nicht einer kommunalen Wärmeplanung, wie sie auf Bundesebene im Rahmen des Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze festgelegt wurde. Folglich leiten sich aus dem vorliegenden Plan auch keine Rechtsansprüche bzgl. einer zukünftigen Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab.