Bereits seit 1986 erfasst die Stadt Bretten regelmäßig in der Kernstadt sowie in den Ortsteilen die vorhandenen Baulücken in einem Baulückenkataster. Baulücken sind unbebaute, aber bereits erschlossene Bauflächen zwischen bebauten Grundstücken, die bislang noch nicht ihrem eigentlichen Zweck entsprechend genutzt werden. Im Kataster sind die Baulücken erfasst, die aus städtebaulicher Sicht geschlossen werden sollten. Es handelt sich dabei um eine statistische Erhebung.
Insgesamt ist der Abbau von Baulücken in der Gesamtstadt Bretten in den letzten 33 Jahren positiv verlaufen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in diesem Zeitraum in Bretten 20 neue attraktive Wohngebiete ausgewiesen wurden. In den letzten Jahren wurden dabei noch die Satzungen der Bebauungspläne "Auf dem Bergel" in Gölshausen sowie "Am Knittlinger Weg" in Ruit mit zusammen 80 Bauplätzen beschlossen.Die beiden neuen Baugebiete "Näherer Kirchberg II" in Neibsheim und "Neibsheimer Weg II" in Büchig sind am Beginn der Bebauung und wurden daher im Jahr 2023 neu in die Auswertung aufgenommen. Im gesamten Stadtgebiet konnte die Zahl der Baulücken seit der ersten Erhebung im Jahr 1986 von 768 auf 269 verringert werden, was einer Abnahme um knapp 55 % entspricht. Im Vergleich zum Jahr 2021 gab es wegen der beiden neuen vor genannten Baugebiete eine absolute Zunahme der Baulücken um 35, dies entspricht einer Steigerung um ca. 15 %.
Baulückenkataster Kernstadt und Stadtteile (Pläne)
- Tabelle Veränderung Baulückenkataster 1986 - 2023
- Grafik Veränderung Baulücken 1990 - 2023
- Grafik Veränderung Baulücken 2021 - 2023 (prozentuale Veränderungen)
- Grafik Veränderung Baulücken 2021 - 2023 (absolute Veränderungen)
- Bretten Teilbereich Nord
- Bretten Teilbereich Süd
- Bauerbach
- Büchig
- Diedelsheim
- Dürrenbüchig
- Gölshausen
- Neibsheim
- Rinklingen
- Ruit
- Sprantal
- Gondelsheim
Zurück in die Stadt! – Die Aktivierung von Baulücken
Auch in Bretten gewinnen die Stadt- bzw. die Ortsteilzentren mit ihrem Infrastrukturangebot für Groß und Klein, Jung und Alt an Bedeutung. Das Wohnen in einem lebendigen und gewachsenen Umfeld, nah am Kindergarten, der Schule, dem Hausarzt oder dem Spezialisten, den gern besuchten Geschäften und der Stadtbahn ist für viele (wieder) attraktiv. Oft hat eine Baulücke sogar die bessere Lage, da sie schon von Beginn an in ein intaktes Wohnumfeld eingebunden ist.
Auch für die Kommune ist die Aktivierung von Baulücken eine Chance, neue unterhaltsaufwendige Siedlungserweiterungen zu reduzieren und so im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung den Verbrauch an Freiflächen einzudämmen sowie die vorhandene Infrastruktur besser auszulasten. Die Stadt Bretten verfolgt das Ziel, die Bevölkerung hierfür zu sensibilisieren, Denkanstöße zu möglichen Grundstücksnutzungen zu geben und begrüßt jede Schließung einer innerörtlichen Baulücke.
Die Gründe, warum Baulücken oft viele Jahre lang existieren, können sowohl wirtschaftlicher, rechtlicher oder auch persönlicher Natur sein. Häufig werden Bauplätze nur innerhalb der Familie oder engen Verwandtschaft weitergegeben. Viele Baulücken sind durch die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer faktisch bislang dem Markt entzogen.
Die in den Plänen oben dargestellten Baulücken gehören in der Regel nicht der Stadt Bretten, sondern befinden sich in privatem Eigentum. Bei den erfassten Grundstücken ist der Stadt Bretten in der Regel unbekannt, ob seitens der Grundstückseigentümer ein Veräußerungsinteresse besteht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es der Stadt Bretten untersagt, Kontaktdaten der Eigentümer an Kaufinteressenten herauszugeben.
Im Zuge der Förderung der Innenentwicklung wirbt die Stadt Bretten darum, dass das große Potential der in Bretten vorhandenen Baulücken vermehrt genutzt wird. Dazu finden Sie als Eigentümer bei uns im Haus ein entsprechendes Informations- und Beratungsangebot der Ämter Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie innerhalb des Stadtbauamtes im Sachgebiet Stadtentwicklung und -planung.
Gern beraten wir Sie z. B. bei Fragen zur Bebaubarkeit Ihres Bauplatzes, zu einer eventuell angestrebten Grundstücksteilung und zum Bodenrichtwert.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Eigentümer einer Baulücke sind und noch nicht genau wissen, ob und wie Sie die Entwicklung Ihres Grundstücks anpacken sollen. Durch erste Gespräche können neue Ideen entwickelt und gegebenenfalls vorhandene Vorstellungen weiter verfolgt oder ausgebaut werden.
Sie haben Unterstützungs- oder Beratungsbedarf? Wir helfen Ihnen gern weiter!
Ihre Ansprechpartner:
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- Frau Hausner
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- Frau Brockmann
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