Wahlen 2024

Hundle Wahlen 2024

Bitte melden Sie sich rechtzeitig beim Bürgerservice, sollten Sie wichtige Wahlunterlagen nicht erhalten haben

Die Ausstellung und der Versand der Briefwahlunterlagen laufen auf Hochtouren. Aufgrund der Versandzeit empfehlen wir die Briefwahl persönlich im Bürgerservice zu beantragen und abzuholen.

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen steht aufgrund Wartungsarbeiten des Rechenzentrums an den Wochenenden (22./23.06. und 29./30.06.) jeweils von Samstag 16:00 Uhr bis Sonntag 12:00 Uhr nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis.

Wahlergebnisse

Hier finden Sie die aktuellen Wahlergebnisse.

Oberbürgermeisterwahl

Am 7. Juli 2024 findet in Bretten die nächste Oberbürgermeisterwahl statt. Sollte im ersten Wahlgang am 7. Juli keine resp. keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen, findet am 21. Juli 2024 eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Kandidaten und Kandidatinnen statt.

Die Wahl des Oberbürgermeisters findet bei Ablauf der achtjährigen Amtszeit oder bei früherem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers statt – wie dies bei Oberbürgermeister Martin Wolffs Eintritt in den Ruhestand der Fall ist. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stellen der Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für die Wahl zum Oberbürgermeister endet am 10. Juni, um 18 Uhr.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine bestimmte, von der Einwohnerzahl abhängige Anzahl von Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger beibringen. Die Bewerbungsfrist endet am 10.06. 2024, um 18 Uhr.

Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl erhalten Sie per Post. Die Stimmzettel erhalten sie im Wahllokal oder wenn Sie Briefwahl beantragen.

Dir folgenden Kandidaten und Kandidatinnen sind zur Wahl des Oberbürgermeisters Bretten zugelassen:

  1. Freis, Jana
  2. Nöltner, Michael
  3. Morast, Nico
  4. Dr. Nowak, Fabian 
  5. Trippel, Frank
  6. Westermayer, Manfred

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bretten zu den OB-Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Bretten können Sie hier einsehen.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Für die Wahl des Oberbürgermeisters und/oder für die Stichwahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice bis Freitag, 05.07.2024 um 18 Uhr beantragt werden. Eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen können wir Ihnen nur bei Antragstellung bis Dienstag, 02. Juli 2024 um 10 Uhr garantieren. Danach ist ausschließlich eine persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerservice möglich. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist auf dem Laufenden. Wir empfehlen jedoch aufgrund der Versandzeit die Briefwahl persönlich im Bürgerservice zu beantragen und abzuholen.

Hier können Sie online Briefwahl beantragen.

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen steht aufgrund Wartungsarbeiten des Rechenzentrums an den Wochenenden (22./23.06. und 29./30.06.) jeweils von Samstag 16:00 Uhr bis Sonntag 12:00 Uhr nicht zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de

Aktuelle Termine und Fristen

02. Juli 2024, 10 Uhr, spätester Termin zur Beantragung von Briefwahl, welche postalisch noch zugestellt werden sollen

05. Juli 2024, 18 Uhr, spätester Termin zur Beantragung von Briefwahl

21. Juni 2024, 19 Uhr, Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen, Hallensportzentrum „Im Grüner“

Alle Wahlergebnisse der Stadt Bretten finden Sie hier.

Gemeindewahlausschuss

Kommunalwahlen 2024. Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses

Am Dienstag, 11.06.2024 trat der Gemeindewahlausschuss um 10 Uhr sowie um 17 Uhr im Rathaus Bretten, Untere Kirchgasse 9, Großer Ratssaal zusammen.

Tagesordnung ist für die Sitzung um 10 Uhr:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeindewahlausschusses
  2. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl
  3. Vorbereitende Handlungen zur Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen
  4. Sonstiges

Tagesordnung ist für die Sitzung um 17 Uhr:

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeindewahlausschusses
  2. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl
  3. Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse der Ortschaftsratswahlen
  4. Sonstiges

Gemäß § 21 Abs. 3 KomWO hat jedermann Zutritt zur Sitzung. Zudem sind ebenfalls die Vertrauensleute der einzelnen Wahlvorschläge herzlich eingeladen. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die ersten beiden Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute (§15 KomWO).

Mit freundlichen Grüßen

gez. Adalbert Bangha
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses

Kommunalwahl

Am 9. Juni 2024 wurden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen durchgeführt. In allen Städten und Gemeinden des Landes fanden gleichzeitig Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt. Die Gremien werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der Brettener Kernstadt werden 26 Gemeinderatsmitglieder gewählt, in den Stadtteilen umfassen die Ortschaftsräte in Bauerbach, Büchig, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Rinklingen, Ruit und Sprantal je sieben Mitglieder, in Diedelsheim elf Mitglieder.

Die Wahlbenachrichtigung für dieGemeinderatswahl haben die Bürger zwischen dem 22. April und dem 19. Mai per Post erhalten. Briefwahl konnte bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragt werden. Die Versandzeit ist grundsätzklich zu beachten, vor allem in der Woche vor der Wahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgte Mitte Mai 2024.

Sie können die Stimmzettel bereits zuhause ausfüllen und dann ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen. Bei der Gemeinderatswahl hat jeder Wahlberechtigte 26 Stimmen, bei der Ortschaftsratswahl entsprechend sieben, in Diedelsheim elf. Wenn die maximal zulässige Stimmenanzahl überschritten wird, ist der Stimmzettel ungültig. Die Stimmzettelumschläge für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl werden erst im Wahllokal ausgegeben. Den oder die Stimmzettel stecken Sie erst im Wahllokal in den entsprechenden Briefumschlag und werfen ihn in die Wahlurne.

Weitere Informationen entnehmen Sie immer den Merkblättern, die den Wahlunterlagen beiliegen.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 konnte die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, zum Wahlablauf und der Stimmenabgabe finden Sie bei der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg, unter https://www.kommunalwahl-bw.de/ oder in der Broschüre Infos zu den Kommunalwahlen.

Ein Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=LQQA9qZzw0Q

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Kommunalwahl finden Sie hier.

Aktuelle Termine und Fristen

Wahlergebnisse der Stadt Bretten finden Sie hier.

Kreistagswahl

Am 9. Juni 2024 wurden in Baden-Württemberg die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen durchgeführt. In allen Städten und Gemeinden des Landes fanden gleichzeitig Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreiseinwohner und das Hauptorgan des Landkreises Karlsruhe. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigung für die Kreistagswahl haben die Bürger zwischen dem 22. April und dem 19. Mai per Post erhalten. Briefwahl konnte bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragt werden. Die Versandzeit ist grundsätzklich zu beachten, vor allem in der Woche vor der Wahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgte Mitte Mai 2024.

Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist von der Einwohnerzahl des Landkreises abhängig. Bei der Kreistagswahl 2024 im Landkreis Karlsruhe sind insgesamt 78 Kreisräte zu wählen, sechs davon im Wahlkreis Bretten-Gondeslheim.

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Kommunalwahl finden Sie hier.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de.

Aktuelle Termine und Fristen

Wahlergebnisse der Stadt Bretten finden Sie hier.

Europawahl

Am 9. Juni 2024 fand die Europawahl statt. Gewählt wurden die Abgeordneten des Europaparlaments für eine Periode von fünf Jahren.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigung für die Europpawahl haben die Bürger zwischen dem 22. April und dem 19. Mai per Post erhalten. Briefwahl konnte bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragt werden. Die Versandzeit ist grundsätzklich zu beachten, vor allem in der Woche vor der Wahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgte Mitte Mai 2024.

Wenn Sie EU-Bürger sind und bei der Europawahl erstmals in Deutschland wählen möchten, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Die Stimmabgabe ist nur einmal möglich. Den Antrag erhalten Sie über die Homepage der Bundeswahlleiterin oder im Bürgerservice der Stadt Bretten.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie unter: https://www.europawahl-bw.de/ oder in Broschüre Einfach wählen gehen!

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Europawahl finden Sie hier.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 konnte die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de.

Aktuelle Termine und Fristen

Wahlergebnisse der Stadt Bretten finden Sie hier.

Jugendgemeinderatswahl

Am 9. Juni 2024 fiand in Bretten auch die Jugendgemeinderatswahl statt. Alle Informationen zur Jugendgemeinderatswahl 2024 finden Sie hier.