Finanzen und Haushalt

Haushalt der Stadt Bretten 2024

Für die Inhalte der Haushaltsreden sind ausschließlich die Parteien resp. die jeweiligen Gemeinderatsmitglieder verantwortlich. Die Stadt Bretten gibt die Reden unverändert wieder.

Haushalt der Stadt Bretten 2023

Haushaltspläne

Informationen zur neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Berechnungen basierten auf überholten Wertverhältnissen. Daher musste die Grundsteuer bundesweit neu geregelt werden. Baden-Württemberg nutzt die Möglichkeit, ein eigenes Modell zu implementieren.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Baden-Württemberg ein neues Grundsteuergesetz, das vom Landtag 2020 beschlossen wurde. Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt dann nach dem modifizierten Bodenwertmodell, welches die bisherige Einheitsbewertung ersetzt und sich vom Bundesmodell unterscheidet.

Das neue Berechnungsverfahren für die Grundsteuer B gliedert sich in drei Schritte:

  • Ermittlung des Grundsteuerwerts durch das Finanzamt:
    Der Grundsteuerwert wird berechnet, indem die Grundstücksfläche mit dem Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 multipliziert wird. Es ist geplant diese alle sieben Jahre zu überprüfen. Die Bebauung spielt dabei keine Rolle.
  • Bestimmung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt:
    Der Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl von 1,3 Promille multipliziert. Um die Steuerbelastung an die aktuellen Verhältnisse anzupassen, wurde die Steuermesszahl für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, um 30 Prozent auf 0,91 Promille gesenkt.
  • Festsetzung des Grundsteuerbetrags durch die Gemeinde:
    Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, der von der Kommune festgelegt wird. Die Höhe des Hebesatzes wird im Amtsblatt oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune veröffentlicht.

Die Berechnung der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) erfolgt nach dem Bundesmodell im Ertragswertverfahren.

Erklärungspflicht: Eigentümerinnen und Eigentümer müssen eine Grundsteuer-Erklärung, auch „Feststellungserklärung“, abgeben. Diese Erklärung ist größtenteils elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ einzureichen. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise für Personen ohne Internetzugang.

Auf YouTube können Sie sich auch ein Erklärvideo des Deutschen Städtetages zur Grundsteuerreform ansehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.

Wichtige Links:

Für spezifische Anfragen oder Unterstützung bei der Erklärung steht auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen:

Beteiligungsberichte

Jahresabschlüsse der Stadt Bretten mit Rechenschaftsbericht

Jahresabschlüsse des Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten (EAB)