In vielen Regionen Deutschlands übersteigt die Nachfrage nach Wohnraum das vorhandene Angebot. Als Folge hiervon sind vielerorts die Mieten- und Immobilienpreise drastisch gestiegen, wodurch vor allem ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum vorherrscht. Betroffen hiervon sind in erster Linie Menschen mit niedrigem Einkommen, die sich infolgedessen nicht mehr selbst ausreichend mit Wohnraum versorgen können.
Auch für die Stadt Bretten kann festgestellt werden, dass der Bedarf an Sozialwohnungen sehr groß ist und in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Gleichzeitig muss aber auch festgestellt werden, dass diesem hohen Bedarf nur ein geringes Angebot an Sozialwohnungen gegenübersteht.
Aus diesem Grund hat die Stadt Bretten die „Richtlinien zur Förderung des Sozialen Mietwohnungsbaus“ aufgelegt mit dem Ziel, wesentliche Anreize für die am Wohnungsmarkt tätigen Personen und Unternehmen zur Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum zu bieten.
Förderung
Zuschüsse werden für den Neubau von sozial gefördertem Mietwohnraum bei einer Miet- und Belegungsbindung von mind. 25 Jahren gewährt. Da die Gewährung des Zuschusses auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Förderprogramm Wohnungsbau BW erfolgt, ist eine Antragstellung bei der L-Bank die Grundlage für die städtische Förderung.
Außerdem stellt die L-Bank auf ihrem Internetauftritt weitere Informationen rund um die Soziale Mietwohnraumförderung zur Verfügung:
Richtlinien zur Förderung des Sozialen Mietwohnungsbaus der Stadt Bretten
Antragsformulare für die Soziale Mietwohnraumförderung
Merkblatt Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
Antragsformulare für die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen
Ihre Ansprechpartnerin:
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- Alexandra Schmidt
- Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
- 07252 921 232
- 07252 921 923
- alexandra.schmidt@bretten.de