Jedes Kind hat von Klasse eins bis Klasse vier einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von 8 Stunden. Hier haben wir für Sie häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zusammengestellt.
















