In Kürze soll mit dem Bau der neuen Unterkunft für Flüchtlinge „An der Schießmauer“ begonnen werden. Hierzu werden aktuell die bestehenden Gebäude im Areal abgebrochen. Die Städtische Wohnungsbau GmbH wird innerhalb eines Jahres für über 5,4 Millionen Euro eine neue Unterbringungsmöglichkeit errichten lassen.
Vor Ort unterstrich Oberbürgermeister Martin Wolff, dass weiter großer Unterbringungsdruck auf den Kommunen laste. Auch wenn das Thema aktuell wieder weniger Aufmerksamkeit in den Medien bekommt, sind nachwievor viele Flüchtlinge unterzubringen. Nach der Unterkunft in Sammelunterkünften zu Beginn – in Zuständigkeit des Landkreises – gehen nun immer mehr Asylbewerber in die sogenannte „Anschlussunterbringung“ über. Daher wechselt die Verantwortlichkeit vom Kreis auf die Kommunen.
„Über 5,4 Millionen Euro“, erklärte Aufsichtsratsvorsitzender BM Michael Nöltner, „werden vor Ort von der Stadt Bretten durch die Städtische Wohnungsbau GmbH investiert“. Die Stadt Bretten hat die Städt. Wohnungsbau GmbH beauftragt, ein kombiniertes Gebäude zu erstellen. Das bedeutet, dass das Gebäude nur noch zu 10 % als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und die restlichen 90 % im Wege der Anschlussunterbringung genutzt wird.
Hierzu hat die Städtische Wohnungsbau GmbH das Grundstück von der Stadt Bretten erworben, um ein 4-stöckiges, nicht unterkellertes Gebäude zu erstellen. Insgesamt steht eine Nutzfläche von rd. 3.800 qm zur Verfügung. Neben den 42 Wohneinheiten mit jeweils zugeordneter Küche, WC/Dusche befinden sich im Erdgeschoss eine Büro- und Verwaltungseinheit mit Betreuungs- und Schulungsraum, Lager- und Kinderwagenabstellraum. Die Wohneinheiten haben unterschiedliche Größen von der 1-Zimmer-Wohnung bis zur 4-Zimmer-Wohnung für Familien. Es bietet Platz für 180-200 Personen. Durch den modularen Aufbau kann das Objekt langfristig auch für sozialen Wohnungsbau genutzt werden.
Das Objekt wird von einem Unternehmen aus Rastatt erstellt. Die reinen Kosten für die Abbruch- und bezugsfertiger Erstellung des Gebäudes belaufen sich auf rd. 4,4 Mio. Euro; Das Land Baden-Württemberg gewährt hierzu einen Zuschuss von rd. 1,2 Mio. Euro.