Vergangenen Sonntag waren die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bretten aufgerufen, ihr Stadtoberhaupt zu wählen. Zur Wahl standen die vier Bewerber Martin Wolff, Aaron Treut, Heinz Peter Schwertges und Andreas Leiling. Neben den Kandidaten haben auch interessierte Bürgerinnen und Bürger im Großen Ratssaal die Live-Übertragung der Ergebnisse am Abend mitverfolgt. Nach und nach waren die Resultate der insgesamt 30 Wahlbezirke auf der Leinwand zu sehen.
Bürgermeister Michael Nöltner verkündete am Ende das Ergebnis der Oberbürgermeister-Wahl. Bei insgesamt 22.831 Wahlberechtigten lag die Wahlbeteiligung bei 49,71 Prozent. Insgesamt gingen 36,75 Prozent der gültigen Stimmen an Martin Wolff, 32,65 Prozent an Aaron Treut, 27,24 Prozent an Andreas Leiling und 3,18 Prozent an Heinz Peter Schwertges. Es konnte kein Oberbürgermeister ermittelt werden, da keiner der vier Kandidaten die absolute Mehrheit erhielt.
Der Gemeindewahlausschuss hat am vergangenen Montag getagt und das Endergebnis und eine Neuwahl am 3. Dezember 2017 offiziell beschlossen. Die Bewerbungsfrist für die Neuwahl läuft bis Donnerstag, 16.11.2017, 18 Uhr. Neue Bewerber müssen eine eidesstattliche Versicherung, die Wählbarkeitsbescheinigung, die Unterstützungsunterschriften und ihre Bewerbung fristgerecht abgeben. Über die Zulassung aller Kandidaten entscheidet dann der Gemeindewahlausschuss am Montag, 20.11.2017.
Wahlberechtigte, die Briefwahl für die Wahl am 12.11.2017 sowie für die etwaige Neuwahl bereits beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen von Amts wegen. Es handelt sich hierbei um etwa 2.200 Personen. Wahlberechtigte, die nur für die Wahl am 12.11.2017 Briefwahl beantragt haben, erhalten die Wahlbenachrichtigung zurück geschickt und können damit entweder im Urnenwahlbezirk wählen gehen oder erneut Briefwahl beantragen. Es handelt sich hierbei etwa um 370 Personen.
Personen, die zwischen dem 13.11.2017 und dem 03.12.2017 wahlberechtigt werden, erhalten die Wahlbenachrichtigung von Amts wegen (z.B. durch Erreichen der Drei-Monats-Frist nach Zuzug oder des Mindestalters). Es handelt sich hierbei um 133 Personen. Briefwahlunterlagen für die Neuwahl werden voraussichtlich ab dem 21.11.2017 verschickt. Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr zu Hand haben, können trotzdem wählen gehen. Sie müssen sich mit ihrem Personalausweis ausweisen können und in dem Wahllokal, das in ihrem zugewiesenen Wahlbezirk liegt, wählen gehen.