Das Urteil der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist seit dem 8.01.2019 rechtskräftig: dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 17. Januar 2019 schriftlich mitgeteilt.
Am 19. Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Anfechtung der am 3. Dezember 2017 durchgeführten Oberbürgermeisterwahl in Bretten abgewiesen.
Am 5. Februar findet nun die Verpflichtung von Oberbürgermeister Martin Wolff für seine 2. Amtszeit im Rahmen der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.
„Als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses bin ich erleichtert, dass das Thema Oberbürgermeisterwahl nach über einem Jahr nun zum Abschluss gebracht werden konnte“, erklärte Brettens Bürgermeister Michael Nöltner.