Die Stadt Bretten hat ein eigenes Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen beschlossen und zudem einen kommunalen Hilfsfonds für den innerstädtischen Einzelhandel, die Hotellerie und die Gastronomie aufgelegt. Die Situation für viele Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen in unserer Stadt ist dramatisch, so Oberbürgermeister Martin Wolff. Für viele, vor allem kleinere Betriebe, insbesondere im Handel und der Gastronomie wirken die Beschränkungen aufgrund der Pandemie wirtschaftlich existenzbedrohend. Bund und Land sorgen in dieser Phase mit umfangreichen Hilfsmaßnahmen für die dringend benötigte finanzielle Unterstützung. Die Liquiditätsprobleme sind jedoch teilweise so gravierend, dass die Bundes- und Landesprogramme nicht ausreichen.
Die Stadt Bretten hat daher in Ergänzung zu den bestehenden Bundes- und Landesprogrammen ein eigenes, zusätzliches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Unternehmen geschnürt, so der OB, wobei ein besonderer Fokus auf den innerstädtischen Einzelhandel und die Gastronomie gelegt wird.
Das städtische Unterstützungspaket besteht aus Steuererleichterungen, Mieterleichterungen und einem kommunalen Hilfsfonds. Wir werden die von Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit konkreten steuerlichen Hilfsmaßnahmen in den Bereichen Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen unterstützen und gerade bei Stundungsanträgen für die Gewerbesteuer großzügig und unbürokratisch agieren. Des Weiteren werden wir in unserer Eigenschaft als Vermieter von Gewerberäumen unseren Mietern, die aufgrund der Corona-Verordnung ihre Betriebe schließen müssen, während dieser Zeit die Miete um 50 Prozent erlassen sowie die weiteren Zahlungen vorübergehend aussetzen.
Mehrere Mieter sind mit unterschiedlichen Wünschen an uns herangetreten, teilweise mit Stundungsanträgen, teilweise mit Verzichtsforderungen, so Wirtschaftsförderer Frank Bohmüller. Für viele Unternehmen, gerade im Einzelhandel, stellen die Mietkosten als laufende Fixkosten einen immensen Kostenfaktor dar, der durch den Wegfall der Einnahmequellen kaum zu stemmen ist, so Bohmüller weiter. Für uns als Vermieter ist es wichtig, einen fairen, angemessenen Lastenausgleich zwischen Vermieter und Mieter zu finden und zudem unseren Mietern die zwingend notwendige Unterstützung zukommen zu lassen.
Des Weiteren legt die Stadt Bretten einen eigenen, kommunalen Hilfsfonds für die Einzelhandels- und Hotelleriebetriebe in der zentralen Innenstadt sowie die Gastronomie in der Gesamtstadt auf. Hierbei schlägt die Stadt Bretten einen Sonderweg ein. Selbst bundesweit gibt es nur wenige Kommunen, die eigene Förderprogramme in der Corona-Krise verabschieden, erläutert Oberbürgermeister Martin Wolff. Wir haben bereits in der Vergangenheit mit dem Förderprogramm Einzelhandel und unserem Hilfsprogramm zum sozialen Mietwohnungsbau eine Vorreiterrolle bei kommunalen Förderprogrammen übernommen und ich sehe uns gerade in dieser Krise in besonderem Maße gefordert, unsere Betriebe so gut wie möglich zu unterstützen. Gerade für viele kleine Einzelhändler unserer Innenstadt waren die Rahmenbedingungen bereits vor der Corona-Krise schwierig. Die aktuellen Entwicklungen können nunmehr existenzbedrohend sein. Wir wollen daher vor allem unsere Einzelhändler in unserem Stadtzentrum unterstützen, soweit die Förderungen nach den Bundes- bzw. Landesprogrammen zur Behebung des akuten Liquiditätsengpasses nicht ausreichen. Das Gleiche gilt für die Gastronomiebetriebe, die aufgrund der Schließungsverfügung genauso hart von der Corona-Krise betroffen sind. Ebenfalls eingeschlossen in den Kreis der Antragsberechtigten sind die kleineren Beherbergungsbetriebe im Stadtkern. Die Erhaltung der Infrastruktur, der Vielfalt und der Lebensfähigkeit unserer zentralen Innenstadt nach der Krise sind für uns von elementarer Bedeutung, so OB Wolff. Des Weiteren gelten die Fördermöglichkeiten auch für alle Stadtteile. In den Stadtteilen ist die Erhaltung der Nah- und Grundversorgung ohnehin eine besonders wichtige Aufgabe unserer Stadtentwicklung. Daher haben wir auch die Stadtteile in das Fördergebiet des Hilfsfonds mit aufgenommen. Für Gastronomiebetriebe bezieht sich das Fördergebiet sogar auf die Gesamtstadt Brettens. Diese Regelung war der Mehrheit des Gemeinderats wichtig, da die vorhandene dezentrale Versorgungsstruktur in der Gastronomie für die Stadt sehr wichtig ist.
Der kommunale Hilfsfonds der Stadt Bretten wurde mit 100.000 Euro ausgestattet. Im Einzelfall können in Ergänzung zur Landesförderung einmalig weitere 3.000 Euro ausbezahlt werden. Uns ist natürlich bewusst, dass es sich hierbei nur um Kleinbeträge handelt. Aber es geht um ein Bündel von Maßnahmen auf allen Ebenen, die unseren Unternehmen helfen sollen und um ein Zusammenwirken von Bund, Land, Kommune und den Betroffenen.
Letztendlich sind wir in dieser schweren Krise alle gefordert. Wir müssen alle Kräfte bündeln, um diese riesigen Herausforderungen zu bewältigen. Das kommunale Maßnahmenpaket für Unternehmen soll einen Beitrag dazu leisten, so OB Wolff.
Die Antragsformulare zum kommunalen Hilfsfonds werden ab Donnerstag, den 16. April, auf der Homepage der Stadt Bretten eingestellt.