Anmeldung zur Notbetreuung an der jeweiligen Einrichtung
Um der weiter zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, bleiben die Schulen und Kindertageseinrichtungen in der Zeit von 11. bis 15. Januar 2021 grundsätzlich geschlossen.
Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und der Grundschulförderklassen, Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 und Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren wird an den Schulen wird eine Notbetreuung eingerichtet. Auch die Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung an.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist grundsätzlich, dass beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende tatsächlich durch ihre berufliche Tätigkeit bzw. Studium/Schulbesuch an der Betreuung gehindert sind und auch keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht.
Die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt formlos an der jeweiligen Schule bzw. Kindertageseinrichtung, die das Kind besucht (keine Nachweispflicht durch den Arbeitgeber erforderlich).
Wenn für das Schulkind ein städtisches Betreuungsangebot gebucht ist und auch in der nächsten Woche eine Betreuung vor oder nach der regulären Unterrichtszeit benötigt wird, erfolgt die Anmeldung ebenfalls direkt an der Schule