Im Beitrag in der Brettener Woche vom 24.02.2021 wird die Haltung der Fraktion „die aktiven“ wie folgt wiedergegeben:
„Sie seien nicht generell gegen die Bebauung der Sporgasse…(). Doch stünden sie dafür ein, dass in die aktuellen Planungen für die Bebauung der Sporgasse aus städtebaulicher Sicht auch entsprechende, aktuelle Begebenheiten eingefügt würden. Dazu gehörten Klimawandel, Gartenschau, Mobilitätskonzept und Energiewende.“
Die Planung für das Projekt wird von Planungsfachleuten als städtebaulich hochwertig eingestuft. Außerdem nimmt das Objekt nur knapp 20 Prozent der Gesamtfläche in Anspruch. Auf den verbleibenden 80 Prozent können und müssen die weiteren Planungen selbstverständlich unter den Aspekten Klimawandel, Gartenschau und Mobilitätskonzept weiterentwickelt werden.
Der Aussage: „So hätte sich über die vergangenen sechs Jahre, als ein Ärztehaus noch eine Berechtigung gehabt habe, eine vollkommen andere Grundlage für die Bebauung auf der Sporgasse ergeben“, wird deutlich widersprochen.
Die Grundlage hat sich keinesfalls geändert. Es besteht eine große Nachfrage an zentral gelegenen Arztpraxen, weil die Ärzte zunehmend unternehmerisch handeln müssen und eine Praxis in zentraler Lage und der Möglichkeit in einem Ärztehaus Synergien nutzen zu können, oft die optimale Lösung ist, rentabel zu arbeiten.
Wird den betroffenen Praxen diese Möglichkeit nicht geboten, besteht die Gefahr, dass sie abwandern oder mittel-bis langfristig schließen. Vor der Planung haben wir uns mit der Ärztekammer verständigt. Auch waren wir 2018 mit dem „alten“ Gemeinderat in Oberkirch und haben uns von der gelungenen Umsetzung des dortigen Gesundheitszentrums überzeugen können. Das Objekt in Oberkirch liegt auch in der Stadtmitte und generiert einen nicht unerheblichen Teil der Kundschaft in der Innenstadt.
Die Kritik der Fraktion „dass die vorgesehene "enge Zeitschiene" durch noch einzureichende Bauanträge und darauf folgende Bauzeiten ihrer Meinung nach nicht einzuhalten sei“, ist nicht berechtigt. Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben „Dienstleistungszentrum mit Arztpraxen und öffentlicher Tiefgarage ist mit 24 Monaten kalkuliert. Dies erfolgte in Abstimmung mit den Architekten sowie mehreren Generalunternehmern und kann daher als angemessen bezeichnet werden. Im Übrigen hatte die Firma Weisenburger nur eine Bauzeit von 18 Monaten kalkuliert, was tatsächlich ambitioniert gewesen wäre.
Weiter heißt es. „Darüber hinaus würden konkrete Zahlen fehlen….() In der aktuellen Planung würden jedoch noch die Zahlen von vor zwei Jahren aufgerufen“.
Korrekt ist: Selbstverständlich agiert die Verwaltung nicht mit 2 Jahre alten Zahlen. Dem Gemeinderat wurden in der Novembersitzung 2020 konkrete, aktuelle Zahlen vorgelegt. Diese wurden unter Einbeziehung eines Geologen und eines Statikers fortgeschrieben und haben sich bestätigt.
Des Weiteren wird Herr Treut mit den Worten zitiert: „Fördergelder sind schön, wenn wir aber zweistellige Millionenbeträge an Mehrkosten selbst verkraften müssen, um deshalb 870.000 Euro an Fördergeldern einstreichen zu können, dann ergibt das wenig Sinn".
Das in Frage stellen von Herrn Treut, es mache wenig Sinn Fördergelder einzusetzen, wenn darüber hinaus Mehrkosten im Raum stünden sind unbegründete, nicht belastbare Behauptungen. Die Mitnahme von Fördergeldern in dieser Höhe macht Sinn. Wenn er eine Verteuerung vermutet und unbegründet in den Raum stellt, ist dies eine unbegründete Behauptung.
Über die Kosten für die Tiefgarage wird geschrieben: „Hinzu komme, () dass die Stadt den Bruttopreis für den Bau der Tiefgarage zahlen müsse.“ Dabei seien die 5,5 Millionen Euro, die die Stadt stetig kommuniziere, lediglich der Nettobetrag der Baukosten. Hinzu kämen noch die 19 Prozent Mehrwertsteuer“.
Richtig ist: Parkhausanlagen werden als Betrieb gewerblicher Art geführt und sind somit vorsteuerabzugsberechtigt. Insofern wird bei der Tiefgarage mit Nettokosten gerechnet. Darüber wurde der Gemeinderat mehrfach informiert. Es mangelt hier nicht an der Information durch die Verwaltung, sondern daran, dass die Fraktion der Aktiven trotz vorliegender Informationen falsche Behauptungen verbreiten.
Durch ihre Unwissenheit und indem sie diese verbreiten, tragen die aktiven selbst und wahrscheinlich gezielt zur Verwirrung bei und sind deshalb selbst Verursacher des „Verwirrspiels“, das sie der Verwaltung vorwerfen.
Weiter wurde berichtet: „Dasselbe gelte für die aufgerufenen Mietpreise, die teilweise doppelt so hoch seien, wie in der benachbarten Weißhofer Galerie, die jährlich ein Minus von 200.000 bis 300.000 Euro mache.“
Entgegen der Behauptung, es seien teilweise Mietpreis aufgerufen, die doppelt so hoch seien wie in der gegenüberliegenden Weißhofer Galerie ist festzustellen: Die aufgerufenen Mietpreise sind markt- und bedarfsgerecht. Die Parameter die einen Mietpreis bestimmen sind vielfältig und letztendlich eine Frage, bei der Bedarf, die Nachfrage, Lage, Ausstattung und Qualität eine Rolle spielen. Dazu stellen wir fest, dass bereits 10 Mietverträge zu den angemessenen Konditionen vorliegen.
Zur Behauptung die Arztpraxen würde keine neuen Ärzte bringen, sondern nur die bisherigen zu einem Umzug veranlassen, stellen wir fest: Selbst wenn Ärzte umziehen ist dies ein Fortschritt für die Ärzte und die Bürgerschaft durch die zentrale Versorgung an einem Platz. Unabhängig davon bietet eine zentrale Einrichtung einen Anreiz auch für neue Ärzte, sich an einem solch attraktiven Standort nieder zu lassen, insbesondere wenn ergänzende Angebote rund um die Gesundheitsdienste angesiedelt werden können.
Zum Hinweis von Herrn Treut: „Des Weiteren müssten Zu- und Abfahrten im Sinne der Gartenschau berücksichtigt und gelenkt werden“, stellen wir fest: Die Verwaltung hat den Zuschlag für die Gartenschau im Dezember 2020 erhalten. Beide Planungen werden so aufeinander abgestimmt, dass selbstverständlich berücksichtigt wird, welche Zu- und Abfahrten erforderlich sind. Das ist Aufgabe und Teil jeder Planung dieser Größenordnung. Der Hinweis ist insofern allenfalls rhetorisch zu verstehen.
Zum Hinweis, dass sich das Sporgassenareal im Sommer übermäßig aufheize und daher klimatisch verbessert werden müsse stellen wir fest, dass diese Überlegungen Teil jeder Planung sind. Nicht zuletzt bietet gerade die Gartenschau ideale Rahmenbedingungen, solche Überlegungen einfließen zu lassen. Daher verstehen wir auch diesen Hinweis wie oben allenfalls rhetorisch.
Zum Hinweis, erste Städte würden wegen der Brandgefahr das Parken von E-Autos in Tiefgaragen verbieten stellen wir fest: Gerade das Zusammenspiel zwischen umweltfreundlicher Mobilität und der dafür erforderlichen Infrastruktur ist Teil unseres Mobilitätskonzeptes. Selbstverständlich sind darin Überlegungen zur Sicherheit insbesondere die Berücksichtigung solcher Gefahren wesentliche Punkte der Planung. Hierfür wird es zuverlässige Vorgaben geben, die bei der Umsetzung aller Richtlinien für den Betrieb der Parkflächen und dem erforderlichen Schutz dienen. Auch dieser Hinweis von Herrn Treut ist allenfalls rhetorisch zu verstehen.
Mitdenken, mitmachen, mitgestalten ist wichtig und gehört zur Verantwortung aller Gemeinderäte. Insofern ist die Verwaltung für Beiträge und Vorschläge ebenso wie für jedwede sachgerechte Kritik offen und dankbar. Dafür ist der Gemeinderat schließlich in der Verantwortung und diskutiert dort sehr ausführlich jede Entscheidung bis zur Abstimmung.
Durch das teilweise bewusste und gezielte Verbreiten von Falschbehauptungen und Anschuldigungen soll jedoch unseres Erachtens die Öffentlichkeit verunsichert werden.
Gleichwohl braucht es für alle Beteiligten eine Basis, um auf einer seriösen Grundlage gesichert planen zu können. Das gilt für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmer besonders im innerstädtischen Bereich, wie für die Bauträger und auch die Verwaltung. Nur ein seriöses Startsignal kann auch eine seriöse Grundlage für alle Beteiligten bieten.
Daher ist der Start in der Sporgasse jetzt wichtig und zielführend für alle Akteure.