Allgemeinverfügung des Landes - "Notbremse" tritt in Kraft

Ab Dienstag, 23. März tritt die sogenannte „Notbremse“ in Kraft, weil an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von über 100 festgestellt wurde. Dies hat der Landkreis gestern Abend bekanntgegeben.
Dies bedeutet, dass sich ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen darf. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.
Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben.
Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontaktbeschränkungen.
Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.

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