Nachdem der Städtetag Baden-Württemberg die „Bändellösung“ gestern nun offiziell als zulässig erklärt hat, gibt es ab heute Freitag, den 17.12., die Möglichkeit, sich den Weihnachtseinkauf in Bretten stressfreier zu gestalten. Denn generell gilt gemäß der aktuellen Corona-Verordnung eine 2G-Regelung für den Einzelhandel. Ausgenommen hiervon sind lediglich Geschäfte, die der Grundversorgung dienen sowie Abhol- und Lieferangebote. Damit Kundinnen und Kunden aber nicht in jedem einzelnen Geschäft ihren Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen müssen, können sie in den teilnehmenden Geschäften ein Bändchen erhalten, das auch über längere Zeit am Handgelenk getragen werden kann und erst mit dem Ablegen seine Gültigkeit verliert. Das Vorzeigen des Bändchens ersetzt dann den notwendigen 2G-Nachweis beim Eintritt in das Geschäft.
In folgenden Brettener Läden ist nach Prüfung des 2G-Status ein „Bändel“ erhältlich/akzeptiert:
- Brettener Goldschmiede Wolfgang Eberhardt
- Buchhandlung Osiander Bretten
- Dittes Mode
- Formvollendet
- FRIEDA‘S conceptstore
- Grillsache Sabine Schönleber
- Mode – Michel
- Mößner
- Regifine Schuhe
- Schwesterherzen (Vogt Modemarketing GmbH)
- Stephan Parfums & Kosmetik
- Tic Tac Pohl
- Tourist-Info
- Witt-Weiden Bretten
- Wohn und Co
„Ich freue mich, dass gerade in dieser für den Umsatz unserer Einzelhändlerinnen und Einzelhändler wichtigsten Jahreszeit eine Vereinfachung für den Einkauf vor Ort geschaffen wurde und bin zuversichtlich, dass sich in den kommenden Tagen weitere Betriebe dieser Lösung anschließen werden“, betont Oberbürgermeister Martin Wolff
Das Team des Stadtmarketings freut sich, den Handel durch die Organisation der Bändellösung in diesen Tagen vor und nach Weihnachten zu unterstützen.