Die Stadt Bretten stellt in den Kindergärten weiterhin drei Schnelltests in der Woche mit folgender Ausnahme zur Verfügung:
Kinder, die frisch geimpft oder genesen sind müssen seit dem 14.02.2022 nicht mehr getestet werden. Die Stadt Bretten stellt für Kinder, die sich freiwillig testen lassen wollen analog zu den Schulen zwei Tests pro Woche zur Verfügung.
Da der Aufwand für die Umstellung auf die PCR-Pooltests sowohl für die Einrichtungen, als auch für die Stadt Bretten relativ hoch wäre und derzeit davon auszugehen ist, dass die Testpflicht in wenigen Wochen enden wird, hat sich die Stadt Bretten dafür entschieden, an der bisherigen Teststrategie festzuhalten. Das Gesundheitsamt teilt diese Auffassung. Den Einrichtungen werden weiterhin Selbsttests für die Kinder zur Verfügung gestellt.
„Die Corona-Fallzahlen sinken zwar derzeit, sind aber immer noch so hoch, dass bei der Einführung von Pooltests weiter mit Verzögerungen bei den Auswertungen der Proben gerechnet werden müsste“, berichtet Oberbürgermeister Martin Wolff.
Die Stadt Bretten bittet die Einrichtungen darum, möglichst in der Einrichtung zu testen, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Testung sicherzustellen. Nach wie vor haben Eltern und Kinder alternativ die Möglichkeit, eine Teststation aufzusuchen und der Einrichtung das negative Testergebnis vorzulegen.
Veröffentlicht am 22.02.2022