Die pandemiegeprägten Jahre sowie die Folgen des Ukraine-Krieges, der zu steigenden Preisen hinsichtlich Energie sowie in allen Bereichen des Lebens führt, hat auch Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Neben einem strikten Sparkurs sowie der kritischen Überprüfung aller Investitionsvorhaben will die Stadtverwaltung mit generierten Einnahmen dem drohenden Minus für den Haushalt 2023 (laut Eckwertebeschluss belaufen sich die bisherigen Kalkulationen voraussichtlich auf ein Minus von 3,72 Mio. Euro) entgegenwirken. Dazu hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. September den Anträgen zugestimmt, die Hundesteuer- sowie die Vergnügungssteuersätze mit Wirkung zum 1. Januar 2023 anzupassen.
Die letzte Erhöhung der Hundesteuersätze wurde zum 1. Januar 2011 beschlossen, sodass eine Anpassung an aktuelle Gegebenheiten notwendig ist. Hundehalter zahlen in Bretten daher ab 2023 künftig 108 Euro im Jahr statt 84 Euro, was somit einer Kostensteigerung von 2 Euro im Monat entspricht. Für jeden weiteren Hund fallen im nächsten Jahr 216 Euro pro Jahr anstatt 164 Euro an. Die Zwingsteuer erhöht sich wiederum von 168 Euro auf 192 Euro im Jahr. Erstmals werden künftig auch für Kampfhunde bzw. gefährliche Hunde ein erhöhter Steuersatz von 660 Euro je Hund im Jahr erhoben. Darunter fallen unter anderem Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander. Die Steuer kann sich bei Vorlage eines bestandenen Verhaltenstests um die Hälfte reduzieren. Hundehalter müssen ihr Tier generell ab dem vierten Lebensmonat bei der Kämmerei anmelden.
Für das Bereitstellen von Spielgeräten außerhalb von Spielhallen mit Geldgewinnmöglichkeiten sollen ab 2023 künftig 25 Prozent des Einspiel-Ergebnisses pro Kalendermonat veranschlagt werden, mindestens jedoch 60 Euro (bislang waren es 15 Prozent bzw. mindestens 50 Euro). Bei Spielgeräten in Hallen ohne Geldgewinnmöglichkeit sind es im nächsten Jahr 60 Euro (vorher 50 Euro). Für das Bereitstellen von Spielgeräten in Spielhallen mit Geldgewinnmöglichkeit beläuft sich die Steuer auf 25 Prozent des Einspiel-Ergebnisses, mindestens jedoch 150 Euro (zum Vergleich: bisher waren es 20 Prozent und mindestens 100 Euro). Bei Spielgeräten in Hallen ohne Geldgewinnmöglichkeit sind es wiederum künftig 130 Euro (vorher 100 Euro). Geräte – gleich ihres Aufstellortes – die Gewalt verherrlichen oder pornographische Inhalte bereitstellen, werden wiederum künftig mit 400 Euro besteuert.
Veröffentlicht am 05.10.2022