Brettener Kinderpass ist abholbereit

Kinderpass kann im Bürgerservice abgeholt werden

Ob in der Badewelt, im Tierpark oder im Kletterwald – der Brettener Kinderpass bietet berechtigten Kindern und Familien auch in diesem Jahr ein breites Angebot an lokalen Attraktionen, die zu einem ermäßigten Preis oder – wie im Falle des Ferienprogramms oder des Besuchs im Melanchthonhaus – sogar einmal gratis angeboten werden. Auch Gondelsheimer Kinder haben wieder die Gelegenheit, den Kinderpass zu beantragen. 

„Der Kinderpass ist eine gute Gelegenheit, die vielfältige Kulturlandschaft Brettens zu entdecken. Schließlich hat unsere Stadt viel zu bieten. Deshalb hoffe ich, dass auch in diesem Jahr wieder möglichst viele Brettener und Gondelsheimer das Angebot nutzen und die Melanchthonstadt aus neuen Perspektiven kennenlernen“, sagt Oberbürgermeister Nico Morast. 

Für Brettener Familien gibt es das Formular dazu online sowie beim Bürgerservice, die genauen Bedingungen und Schritte sind im Folgenden zusammengefasst.

Wer kann den Kinderpass bekommen?

1. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Bretten oder Gondelsheim haben und
•           Bürgergeld nach dem SGB II oder
•           Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
•           Wohngeld nach dem WoGG oder
•           Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
•           Kinderzuschlag nach dem BKGG
beziehen.

2. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Bretten oder Gondelsheim haben und in Familien und Lebensgemeinschaften mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Lebensgemeinschaft leben. Dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein.

3. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Bretten oder Gondelsheim haben und die mit einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben, der allein für deren Pflege und Erziehung sorgt. Dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein. Alleinerziehend im Sinne dieser Richtlinien sind nur getrenntlebende oder geschiedene Paare, die in keiner Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner leben.

4. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Hauptwohnsitz in Bretten oder Gondelsheim haben und in einer Familie mit einem schwerbehinderten Kind mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% leben. Anspruchsberechtigt sind sowohl die behinderten als auch die nichtbehinderten Kinder in der Familie.

Wie erhalte ich den Kinderpass?

Der Kinderpass kann für Brettener Familien im Bürgerservice (Kirchgasse 9) und für Familien aus Gondelsheim im dortigen Rathaus (Bruchsaler Straße 32) beantragt werden. Die Formulare gibt es direkt vor Ort oder online. Die Stadtverwaltung Bretten bietet auch an, den Kinderpass zuzusenden, wenn das Formular mit den notwendigen Nachweisen in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen wird.

Was ist der Landesfamilienpass?

Im Gegensatz zum Kinderpass, der von der Melanchthonstadt Bretten herausgegeben wird, ist der Landesfamilienpass, den es seit 1979 gibt, ein Angebot des Landes Baden-Württemberg. Weitere Informationen dazu unter: www.baden-wuerttemberg.de. Beantragt werden kann der Landesfamilienpass beim Bürgerservice der Stadt Bretten. Alle Infos zum Landesfamilienpass online unter: www.sozialministerium-bw.de/landesfamilienpass.

Veröffentlicht am 13.03.2025