Wichtige Hinweise zum biometrischen Lichtbild / Neuerungen ab 1. Mai 2025

Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. 

Ab Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung von Personalausweisen, Reisepässe, eID-Karten sowie Aufenthaltstitel verwendet werden. In der Übergangsphase bis zum Donnerstag, 31. Juli 2025, dürfen in Ausnahmefällen weiterhin Papierfotos akzeptiert werden.

Das digitale Passbild kann bei zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Wird das Foto durch externe Dienstleister erstellt, kann dieses per QR-Code, der beim Termin durch die antragstellende Person bei der Behörde vorgelegt wird, aus einer Foto-Cloud importiert werden.

Aus technischen Gründen kann in der Behörde aktuell noch kein digitales Passbild aufgenommen werden. Eine Vordatierung auf Grund von Eheschließung ist über den Stichtag 01.05.2025 hinaus zudem nicht möglich. 

Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie zudem auf dem Personalausweisportal des BMI.

Für weitere Rückfragen können Sie sich gerne an den Bürgerservice oder die Ausländerbehörde der Stadt Bretten wenden (Tel.:, E-Mail: Tel. 07252 921-180, E-Mail: buergerservice@bretten.de).