Dieses Thema beschäftigt nicht nur die Stadtverwaltung Bretten als sogenannter „Dauerbrenner“ seit vielen Jahren. Betroffene Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln bzw. Unterlassen einiger HundehalterInnen im Umgang mit ihrem vierbeinigen Hausgenossen. Hundekot hat auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze, Spielplätze, Grün- und Erholungsanlagen) und in fremden Vorgärten nichts zu suchen! Hinterlassenschaften müssen unverzüglich durch den Hundebesitzer beseitigt werden. Wer dies missachtet begeht eine Ordnungswidrigkeit, im Sinne der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Bretten, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Im Fachhandel gibt es spezielle Kot-Sammelgeräte. Aber auch das Mitführen einer Plastiktüte oder von Papiertaschentüchern ist sinnvoll, sodass der Kot in der Mülltonne entsorgt werden kann.
Zudem möchten wir auch daran erinnern, dass seit dem 01.04.2014 Hunde innerorts an der Leine geführt werden müssen. Außerhalb z. B. im freien Feld wird weiterhin die Einwirkmöglichkeit durch Zuruf vorausgesetzt. Eine Einwirkung auf den Hund kann aber nur angenommen werden, wenn sich der Hund in Sicht- und Rufweite der Begleitperson befindet und auch unbedingt auf Kommandos gehorcht.
Wir bitten um Beachtung!
Ihr Ordnungsamt Bretten
Zudem möchten wir auch daran erinnern, dass seit dem 01.04.2014 Hunde innerorts an der Leine geführt werden müssen. Außerhalb z. B. im freien Feld wird weiterhin die Einwirkmöglichkeit durch Zuruf vorausgesetzt. Eine Einwirkung auf den Hund kann aber nur angenommen werden, wenn sich der Hund in Sicht- und Rufweite der Begleitperson befindet und auch unbedingt auf Kommandos gehorcht.
Wir bitten um Beachtung!
Ihr Ordnungsamt Bretten