Gemeinderat

Der Gemeinderat stellt sich vor

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Ziele und die Rahmenbedingungen der Kommunalpolitik fest und entscheidet über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Aufgaben übertragen hat.

Der Gemeinderat der Stadt Bretten ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister und den gewählten Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder variiert je nach Größe der Gemeinde. In Bretten setzt sich der Gemeinderat aus 26 Mitgliedern zusammen. Die Sitzungen des Gemeinderats sind in der Regel öffentlich. Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen einzelner erfordern. Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden im Amtsblatt und auf der Homepage der Stadt Bretten veröffentlicht.

Aufgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Stadt und legt die grundlegenden Richtlinien für das Handeln der Stadtverwaltung fest. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen agiert die vom Oberbürgermeister geleitete Verwaltung. Der Oberbürgermeister ist zudem der Vorsitzende des Gemeinderates, ihm steht der Erste Beigeordnete (Bürgermeister) als hauptamtlicher Stellvertreter zur Seite. Zusätzlich werden zwei ehrenamtliche Stellvertreter aus den Reihen des Gemeinderats bestimmt, diese werden in der konstituierenden Gemeinderatssitzung gewählt.

Der Gemeinderat der Stadt Bretten trifft Entscheidungen über alle wichtigen Angelegenheiten.

Dies sind etwa:

  • Haushaltsplan: Verteilung und Verwendung der Steuern und Einnahmen im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanes
  • Bebauungspläne: Wo und wie darf in der Gemeinde gebaut werden
  • Öffentliche Einrichtungen: Bau und Planung von Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Bibliotheken oder Schwimmbädern
  • Steuern und Gebühren: Festlegung der Höhe der Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer und anderen Gebühren
  • Grundstücke: Kauf und Verkauf von Grundstücken innerhalb der Gemeinde
  • Personalentscheidungen: Wahl der leitenden Beamten und Angestellten der Gemeindeverwaltung

Zusammensetzung des Gemeinderates

Die Stadträte können sich laut Geschäftsordnung des Gemeinderats (1. Änderung zur Geschäftsordnung 2020) zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion muss aus mindestens drei Stadträten bestehen und diese dürfen nicht gleichzeitig Mitglied mehrerer Faktionen sein.

Im am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderat sitzen 6 Vertreter der CDU, 5 Stadträte für die aktiven, 4 Gemeinderäte stellen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und jeweils 3 Gemeinderatsmitglieder für die AfD, die SPD und die FWV (Freie Wählervereinigung Bretten e.V.). Die FDP/Bürgerliste ist mit 2 Stadträten vertreten.

Informationen zu den Stadträten und Stadträtinnen finden Sie hier:

Für weitere Informationen zum Gemeinderat und zu den einzelnen Mitgliedern sowie Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Ergebnisse der öffentlichen Gemeinderatssitzungen klicken Sie bitte auf die folgende Verlinkung "Bürgerinfoportal":

Bürgerinfoportal

Zugang für die Mitglieder des Gemeinderates und der Verwaltung:

Ratsinfoportal