Die Poller in der Brettener Fußgängerzone werden Ende September in Betrieb genommen, um den Kfz-Verkehr in der Fußgängerzone zu reduzieren. Bereits Ende August fand der erste Probelauf statt.
Bis zur Inbetriebnahme laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. "Wir haben die Software aufgespielt und die Mitarbeiter eingearbeitet, die Daueranträge müssen geprüft und die Chipkarten sowie die Anlage entsprechend der Satzung programmiert werden, das Pfand wird eingesammelt und die Mitarbeiter des Ordnungsamts sowie des Baubetriebshofs werden geschult", berichtete Ordnungsamtsleiter Simon Bolg.
Sobald die elektrischen Poller hochgefahren sind, kann die Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen nur noch mit Einzel- oder Dauergenehmigungen befahren werden.
Die Genehmigung wird schriftlich über das Ordnungsamt erteilt. Besitzer einer Dauerausnahmegenehmigung erhalten eine Chipkarte für die sie jeweils 50 Euro Pfand bei der Stadtverwaltung hinterlegen müssen und bei Rückgabe der Karte wieder zurückbekommen. Anwohner erhalten pro Haushalt oder Stellplatz eine Dauerausnahmegenehmigung mit Chipkarte kostenlos. Hier ist lediglich das Kartenpfand zu entrichten. Zusätzliche Dauerausnahmegenehmigungen für Anwohner, Handwerker und Taxen kosten im Jahr 100 Euro. Ebenso sind Einzelausnahmegenehmigungen pro Tag (15 Euro), bis zu drei Tagen
(30 Euro), einer Woche (50 Euro) sowie für jede weitere Woche (30 Euro) möglich zu beantragen.
"Die Antragsteller erhalten die Einzelgenehmigungen per E-Mail oder als Ausdruck, so dass der QR-Code entweder ausgedruckt oder über das Smartphone an die Anlage gehalten werden muss, damit die Durchfahrt möglich ist", erklärte Roxana Shahbazi, die für die Polleranlagen in der Fußgängerzone bei der Stadt zuständig ist.
Bisher seien 59 Anträge für Dauerausnahmegenehmigungen von Anwohnern und Gewerbetreibenden im Ordnungsamt eingegangen. "Weiterhin können entsprechende Anträge für die Zufahrt in die Fußgängerzone direkt bei Frau Shahbazi oder online über die Homepage der Stadt Bretten beantragt werden. Wir sind bemüht für jeden eine individuelle Lösung im Rahmen der Satzung zu finden", machte Ordnungsamtsleiter Bolg deutlich.
Nach der Inbetriebnahme besteht für den Lieferverkehr, mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen, ausschließlich von 6:00 bis 11:00 Uhr Gelegenheit zum Be- und Entladen. Wer in der Sperrzeit von 11:01 bis 5:59 Uhr des Folgetags die Zufahrt nutzen möchte, benötigt eine Einzel- oder Dauergenehmigung. Ausgenommen von den angegebenen Sperrzeiten sind unter anderem Besitzer einer Dauer- oder Einzelgenehmigung sowie Not- und Einsatzfahrzeuge, Fahrräder, auch mit abgestelltem Hilfsmotor, Transportfahrzeuge für hilfsbedürftige Personen oder eilige Medikamentenlieferungen, Fahrzeuge der Stadtwerke Bretten sowie weiteren Energieversorgern.