Nach Prüfung der zur Eheschließung notwendigen Dokumente durch den Standesbeamten (und ggf. des Präsidenten des Oberlandesgerichtes bei Eheschließung mit ausländischen Personen) steht fest, ob die Anmeldung zur Eheschließung rechtsverbindlich erfolgen kann.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Anmeldung zur Eheschließung (Gültigkeit: 6 Monate) rechtzeitig vorzunehmen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die vorzulegenden notwendigen Unterlagen. Eheschließungen finden montags bis freitags statt.
Das Standesamt Bretten bietet zusätzlich zu den üblichen Eheschließungsterminen Termine für Samstagstrauungen an folgenden Tagen im Jahr 2019 an:
12. Januar, 09. Februar, 09. März, 13. April, 11. Mai, 08. Juni, 13. Juli, 10. August,
14. September, 12. Oktober, 09. November, 14. Dezember 2019
Die Anmeldegebühr für Eheschließungen beträgt 40 €. Bei Anmeldungen, bei denen ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Verlobten, beträgt die Gebühr 80 €: Hinzu kommen noch Kosten für Urkunden, Stammbuch, Aufenthaltsbescheinigung. Bei Samstagstrauungen fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 60 € an.
Das Trauzimmer „Georg-Wörner-Kabinett“ bietet Platz für ca. 24 Personen. Sollen mehr Gäste an der standesamtlichen Trauung teilnehmen, sprechen Sie uns an. Für größere Hochzeitsgesellschaften besteht die Möglichkeit den Bürgersaal zum Preis von 92 € im alten Rathaus anzumieten.
Trauzeugen sind gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Sie können aber bis zu zwei Zeugen nach erfolgter Anmeldung der Eheschließung schriftlich benennen.