Die Hundesteuerbescheide 2019 werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.
Die Stadt Bretten erhebt aufgrund der Hundesteuersatzung vom 19.10.2010 die Hundesteuer. Der Steuersatz beträgt weiterhin 84,00 EURO für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen steuerpflichtigen Hund.
Ein Hund wird steuerpflichtig, sobald er das Alter von drei Monaten erreicht hat. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so ist für jeden weiteren Hund die doppelte Steuer zu entrichten.
Jede Hundehaltung im Gemeindegebiet ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen.
Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies ebenfalls der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen zu melden.
An- und Abmeldungen zur Hundesteuer nehmen die Steuerverwaltung und der Bürgerservice im Rathaus oder die Ortsverwaltungen entgegen.
Die neuen Hundesteuermarken für die Jahre 2019 und 2020 erhalten Sie mit dem Jahresbescheid.