Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 05. Februar 2019, um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten
Tagesordnung
Öffentlich
1. Wahl eines Gemeinderatsmitgliedes zur Verpflichtung des wiedergewählten Oberbürgermeisters
2. Verpflichtung von Oberbürgermeister Martin Wolff
-Sitzungsunterbrechung-
Einwohnerfragestunde
3. Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Bretten
- Örtliche Prüfung und Vorlage des Schlussberichtes der Inneren Revision
- Feststellungsbeschluss
4. Zusammenlegung der Gutachterausschüsse
5. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Bretten in Kooperation mit den Umlandgemeinden Gondelsheim, Kraichtal, Pfinztal und eventuell Kürnbach
- Antrag zur Förderung des Vorhabens über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Auftragserteilung nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides
6. Mittagsverpflegung an Schulen
1. Johann-Peter-Hebel-Schule
2. Schillerschule
3. Schwandorf-Grundschule Diedelsheim und Pestalozzischule
4. Melanchthon-Gymnasium
- Vorbereitung und Kriterien der Ausschreibung und Wertung
7. Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch zur Umsetzung des Bebauungsplanes "Neibsheimer Weg, II. Abschnitt" im Stadtteil Büchig
8. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten im mittleren Abschnitt der Ebersteinstraße/Ecke Kurpfalzstraße, Gemarkung Bretten;
- Kenntnisnahme von der bauplanungsrechtlichen Zustimmung im Rahmen der Baugenehmigung
9. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen (Doppelhaushälfte) im östlichen Abschnitt der Weißhofer Straße, Gemarkung Bretten;
- Kenntnisnahme von der bauplanungsrechtlichen Zustimmung im Rahmen der Baugenehmigung
10. Hochwasserschutzmaßnahme Gölshausen
- Vergabe einer Lieferleistung
Offenlegung
11. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung des Gemeinderates gefassten Beschlüssen
Vor Eintritt in die Tagesordnung beginnt die öffentliche Gemeinderatssitzung mit Anfragen und Anregungen der Einwohner und den ihnen gleichgestellten Personen zu Angelegenheiten der Stadt, zu Punkten der Tagesordnung und zu allgemeinen Fragen. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderates ist die Fragestunde auf 30 Minuten festgesetzt. Jeder Frageberechtigte darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragestellern wird eine Redezeit von maximal drei Minuten eingeräumt. Die Wortmeldungen richten sich an den Vorsitzenden des Gemeinderates, der dazu selbst antwortet oder Bedienstete der Stadtverwaltung zur Beantwortung auffordert.
Zu dieser Sitzung lade ich die Damen und Herren des Gemeinderates herzlich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Wolff
Oberbürgermeister