Am Samstag hat die Landesregierung Baden-Württemberg die dritte Pandemiestufe als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen beschlossen. Sie tritt zusammen mit einer entsprechend angepassten Corona-Verordnung heute am Montag, 19.10.2020, in Kraft.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Ansammlungen und private Treffen von Personen werden auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. Dies gilt auch für Geburtstage, Hochzeiten oder Jubiläen.
- die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. Solche Veranstaltungen können u.a. sein Elternabende oder Eigentümerversammlungen.
- in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Bereichen im Freien wie der Fußgängerzone gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
„Der Gemeindevollzugsdienst wird ab heute im öffentlichen Bereich auf diese geänderten Regeln hinweisen und zunächst mündlich ermahnen. Bei festgestellten Verstößen gegen die Corona-Verordnung drohen Bußgelder bis 25.000 Euro. Die Ordnungsämter sind angehalten, die Einhaltung der Gebote strikt zu kontrollieren“, informiert Ordnungsamtsleiter Simon Bolg.
„Ich empfehle Ihnen gerade in der Fußgängerzone und auf dem Marktplatz grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung, da man in diesen Bereichen teilweise eng aneinander vorbeiläuft und so unbeabsichtigt der Mindestabstand unterschritten werden kann. Gerade weil wir so vorsichtig und diszipliniert waren, haben sich die Corona-Infektionen in Deutschland bisher in Grenzen gehalten. Andere Nachbarländer wie die Niederlande, die weniger rasch und konsequent gehandelt haben, mussten jetzt mit einem Teil-Lockdown auf die steigenden Infektionszahlen reagieren. Solche Maßnahmen sind erschreckend und sollten eine Mahnung für uns alle sein. Es ist nicht die Zeit um Partys oder größere Feste zu feiern. Bitte denken Sie bei Ihren Aktivitäten nicht nur an sich, sondern auch an die Gesundheit Ihrer Familie, Freunde und Nachbarn“, appelliert Oberbürgermeister Martin Wolff an die Brettenerinnen und Brettener.