Die meisten Kindergartenträger in Bretten haben die Beiträge für Januar bei den Eltern bereits angefordert bzw. abgebucht, weil sie grundsätzlich von einem Weiterbetrieb ab dem 18. Januar ausgingen. So ist auch die Stadt Bretten mit ihrem Kindergarten Drachenburg verfahren. Der Städte- und der Gemeindetag haben dieses Vorgehen ebenfalls empfohlen und, da die Schließung der Kindergärten weiter andauert, parallel Entlastung beim Land für die Elternbeiträge gefordert. Die Stadt Bretten hat den Kindergartenträgern daher folgende Regelung für Februar vorschlagen:
Die Stadt setzt für den Monat Februar 2021 die Erhebung der Elternbeiträge in ihrem Kindergarten aus und schlägt den Trägern der anderen Einrichtungen das gleiche Vorgehen vor. Dies bedeutet jedoch keinen Erlass der Forderung, sondern ein Aussetzen des Beitragseinzugs. Wenn die Einrichtungen im Februar wieder öffnen dürfen, gilt damit der Beitrag durch die Beitragszahlung im Vormonat Januar als ausgeglichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich die Städte und Gemeinden dahingehend mit dem Land einigen.
Für die Kinder, die im Januar in der Notbetreuung waren, werden im Februar nachträglich die Beiträge hierfür erhoben. Die Notbetreuung wird nach der tatsächlichen Inanspruchnahme abgerechnet.
Sobald die weitere Entwicklung (Zeitpunkt der Wiedereröffnung der Einrichtungen, Kostenübernahme Land) absehbar ist, werden wir uns abschließend mit den Trägern abstimmen.