Unter dem Namen „Brettener Kinder(s)pass 2021“ ist der Kinderpass der Stadt Bretten ab sofort verfügbar. Er soll es ermöglichen, dass Brettener Kinder am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen und die vielfältigen Erziehungs-, Betreuungs-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote in Anspruch nehmen können. So gibt es für insgesamt zwei Kurse der VHS Bretten einen Gutschein von 50 Prozent. Dies gilt ebenfalls für die Ferienbetreuung der Stadt Bretten (Herbst-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien), die Bäderwelt Bretten (zehn ermäßigte Eintritte) und den Tierpark inklusive Begleitperson (je zwei ermäßigte Eintritte). Weitere Ermäßigungen werden für das Brettener Melanchthonhaus, die AWO Stadtranderholung sowie das Ferienprogramm der Stadt Bretten gewährt.
Der Brettener Kinderpass kann im Bürgerservice (Untere Kirchgasse 9) beantragt werden: von Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG sowie von Kindern aus Familien mit mindestens drei Kindern, Kindern von Alleinerziehenden oder Kindern aus Familien mit einem schwerbehinderten Kind.
Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und das Antragsformular finden Sie im Internet unter www.bretten.de/familien-soziales-bildung//kinderpass oder im Bürgerservice. Das Antragsformular wird zusätzlich in der kommenden Ausgabe des Amtsblatts abgedruckt, damit es ausgeschnitten und ausgefüllt zusammen mit einem gegebenenfalls notwendigen Nachweis des Anspruchs im Rathaus eingeworfen werden kann.
„Nutzen Sie gerne diese neue Möglichkeit der Anmeldung, mit der wir auf die aktuelle Corona-Situation reagieren und persönliche Kontakte minimieren. Es wird hoffentlich schon bald möglich sein, die vielen unterschiedlichen Leistungen unseres Kinderpasses vollständig zu nutzen“, so Oberbürgermeister Martin Wolff.