Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe von 163,3 und das diffuse Infektionsgeschehen ohne spezielle Hotspots oder größere Einzelausbrüche haben den Landkreis Karlsruhe veranlasst, ab 15. April 0:00 Uhr sowohl für den Stadt- als auch den Landkreis Karlsruhe nächtliche Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr anzuordnen. In einer Pressemitteilung des Landratsamts Karlsruhe heißt es dazu: „Am 27. März wurde im Landkreis und am 6. April im Karlsruher Stadtgebiet die sogenannte „Notbremse“ gezogen, als die Inzidenzwerte von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten wurden. Die damit verbundenen kontaktbeschränkenden Maßnahmen und zurückgenommenen Lockerungen haben aber offensichtlich nicht gegriffen“, sagte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel und weiter: „Wenn wir sehen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen und die Verbreitung des Coronavirus so nicht gestoppt werden kann, sind wir gesetzlich dazu angehalten, weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie einzuleiten. Dafür sieht die Corona-Verordnung nächtliche Ausgangsbeschränkungen vor, wie wir sie bereits zu Jahresanfang hatten. Es geht um den Kontaktverzicht“, stellt der Landrat klar. Ohne dieses Instrument werde es nicht gelingen, die Zahl der Ansteckungen spürbar zu reduzieren. Hierzu fand am 13. April eine Videokonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern statt, in der auch auf das sich derzeit in Beratung befindliche künftige Bundesrecht hingewiesen wurde, das bereits bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen vorsieht.
„Wir müssen unsere sozialen Kontakte auf ein Minimum reduzieren, damit die Inzidenzzahl möglichst schnell wieder sinkt und unsere ansässigen Betriebe wieder öffnen können“, betont auch Oberbürgermeister Martin Wolff. „Das ständige Auf und Ab verunsichert uns alle und führt dazu, dass unsere Einzelhändler, Gastronomen und anderen Betriebe kaum planen können. Also beschränken Sie Ihre Kontakte zu Freunden und Bekannten zum Wohle von uns allen bitte auf das Nötigste.“