Seit 22. Mai befinden wir uns im Öffnungsschritt I. Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 48,8.
Was bedeutet das für den Einzelhandel und die Gastronomie in Bretten?
- Der Einzelhandel darf zwei Varianten anbieten: Click & Meet für 1 Kund*in pro 40 m² Ladenfläche ohne Testkonzept oder 2 Kund*innen pro 40 m² ohne Voranmeldung mit Testkonzept.
- Gastronomie (6 bis 21 Uhr): innen 1 Gast pro 2,5 Quadratmeter, außen keine Personenbegrenzung, allgemein Tische mit 1,5 Meter Abstand. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.
Für beide Bereiche gilt: Es sind die Hygieneanforderungen (§ 4 CoronaVO) einzuhalten und es muss ein Hygienekonzept (§ 6 CoronaVO) erstellt werden. Die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden, dies kann analog oder digital – beispielsweise über entsprechende Apps – geschehen. Gäste müssen zudem einen negativen Test vorlegen. Hierfür kann auch ein Selbsttest genutzt werden, der unter Aufsicht vor Ort durchgeführt wird. Genesene und geimpfte Personen im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes sind von der Testpflicht befreit. Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden. Es gilt die Maskenpflicht.
Gibt es auch Lockerungen im Rathaus?
Angepasst an die schrittweisen Öffnungsabschnitte wird auch der Bürgerservice der Stadt Bretten ab 1. Juni wieder ohne Termin zugänglich sein. Das Hygienekonzept bleibt bestehen, so dass der Zugang zum Bürgerservice weiterhin über die Infotheke (erreichbar über den Eingang am Alfred-Leicht-Platz) erfolgt. Im Foyer bestehen genügend Wartemöglichkeiten. Je nach Besucherandrang kann es zu längeren Wartezeiten kommen, da die Besucher mit Terminen vorrangig bearbeitet werden. Wir bitten sie dafür um Verständnis. Daher empfehlen wir Ihnen weiterhin, vorab über die Online-Terminvergabe unter www.bretten.de einen Termin zu vereinbaren. Dagegen vergeben die Fachämter zunächst weiterhin Termine nur in dringenden Fällen. Sobald hier Änderungen geplant sind, werden wir Sie zeitnah informieren.
Ist auf Grund der Lockerungen auch eine Öffnung der Badewelt Bretten möglich?
Ja, das Freibad wird, sofern es bei den aktuell niedrigen Inzidenzzahlen bleibt, am Donnerstag, 3. Juni seine Pforten öffnen und ab Öffnungsstufe 2, die voraussichtlich am 5. Juni erreicht wird, ist die Öffnung als Kombibad (Freibad und Hallenbad) möglich. Feste Zeitfenster für den Besuch, sogenannte Time-Slots, wird es keine mehr geben. Eintrittskarten können direkt vor Ort erworben werden, wobei nur Besucher eingelassen werden, die beim Betreten über eine ärztliche Bescheinigung oder ein qualifiziertes Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument zu erbringen und ist beim Betreten des Badegeländes dem Betreiber vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stunden sein. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testerfordernis ausgenommen. Geimpfte oder Genese müssen aktuell keinen zusätzlichen negativen Corona-Test nachweisen. Dazu müssen beide Gruppen aber die Genesung oder die vollständige Impfung nach festgelegten Kriterien nachweisen. Diese finden Sie auf der Homepage www.badewelt-bretten.de. Ab 3. Juni wird außerdem ein Testzentrum für die Badegäste vor dem Eingangsbereich der Badewelt Bretten eingerichtet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die Kapazitäten des Testzentrums sind jedoch begrenzt. Sie müssen gegebenenfalls mit Wartezeiten rechnen. In jedem Fall müssen Kontaktdaten ermittelt werden und es besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund- und Nasenschutzes auf dem Parkplatz, im Zugangsbereich und auf dem gesamten Gelände der Badewelt Bretten (außer im Wasser, auf dem direkten Weg in die Schwimmbecken und auf dem persönlichen Liegeplatz) sowie ein Mindestabstand zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, von 1,5 Metern. Im Freibadbereich sind die Duschräume wegen des geringen Platzangebotes nicht in Betrieb. Vor dem Schwimmen können sie sich aber an den Freiluftduschen abkühlen. Im Hallenbereich sind die Duschräume mit einer eingeschränkten Nutzerzahl in Betrieb. Rutschen, Massagedüsen und ähnliches sind aktuell geschlossen. Sofern eine direkte Überwachung der Anlagen gewährleistet werden kann, werden diese durch das Aufsichtspersonal geöffnet und kontrolliert. Es besteht grundsätzliche keine Garantie für die Nutzung dieser Badeinrichtungen.
„Die aktuell niedrigen Inzidenzzahlen lassen uns auf Grund der Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie und in mehreren anderen Bereichen etwas aufatmen und auch die voraussichtliche Öffnung der Badewelt Bretten wird von vielen sicherlich schon heiß ersehnt. Wir reagieren auf diese positive Entwicklung mit der Öffnung des Bürgerservice ab 1. Juni. Ab dann können Sie mit Ihrem Anliegen auch ohne Termin den Bürgerservice aufsuchen. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem vorab einen Termin zu vereinbaren etwa über das bewährte System der Online-Terminvereinbarung unter www.bretten.de, um Wartezeiten so gering wie möglich zu halten“, informiert Oberbürgermeister Martin Wolff.