Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei der Stadt Bretten

Am 02.03.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz ist die nationale Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie.

Ziel dieser Richtlinie und des Gesetzes ist es einerseits, die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, indem Verstöße aufgedeckt und unterbunden werden und andererseits, hinweisgebende Personen besser vor negativen Konsequenzen, Vergeltungsmaßnahmen und Repressalien zu schützen. Es soll zur Abgabe von Hinweisen ermutigen, um Missstände in Unternehmen und Behörden aufdecken und beseitigen zu können.

Hierzu wird der Beschäftigungsgeber, in diesem Fall also die Stadt Bretten, durch das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, mindestens eine Stelle für interne Meldungen einzurichten und zu betreiben, an die sich Beschäftigte wenden können.

Eine interne Meldestelle kann eingerichtet werden, indem eine bei der Kommune beschäftigte Person, eine aus mehreren beschäftigten Personen bestehende Arbeitseinheit oder ein (externer) Dritter mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut wird.

Bei den Meldestellen ist es wichtig, zwischen den internen und den externen Meldestellen zu unterscheiden. Die interne Meldestelle wird durch die Kommune eingerichtet und betrieben. Zusätzlich hat der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet, an die sich Hinweisgebende alternativ wenden können.

Hinweisgeber können alle Personen sein, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen. Dazu gehören beispielsweise: Beschäftigte, auch bereits aus-geschiedene Beschäftigte, Bewerber, Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeiter, Beamte, Selbstständige, Lieferanten etc.

Das Gesetz umfasst eine Vielzahl von Meldungen und Offenlegungen. Dabei kann es z.B. um Verstöße gegen Straf- und Bußgeldvorschriften oder Verstöße im Bereich des Steuer- oder Vergaberechts gehen.

Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragte Person ist bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Es ist sicherzustellen, dass die Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenskonflikten führen. Die beauftragte Person sollte über die notwendige, rechtliche Fachkompetenz verfügen. Bei Eingang einer Meldung muss in der Erstprüfung beurteilt werden, ob der Hinweis in den Schutzbereich des Gesetzes fällt. Im weiteren Verlauf geht es darum, Folgemaßnahmen zu ergreifen und die Meldung in rechtlicher Hinsicht zu bearbeiten. Mit Hinblick auf die oben aufgeführten Punkte und auch hinsichtlich der Wahrung der Vertraulichkeit hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, einen externen Dritten mit der Funktion der internen Meldestelle zu beauftragen. Die Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg aus Karlsruhe wird die Aufgaben der internen Meldestelle wahrnehmen. Die Kanzlei wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Re@di ausgewählt.

Re@di ist ein interkommunaler Verbund von neun badischen Städten. Ziel der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Umsetzung von strategischen Prozessen und Projekten in der kommunalen Digitalisierung sowie von (digitalen) Innovationen im Verwaltungsbereich. Es sollen personelle und finanzielle Ressourcen eingespart und Synergieeffekte genutzt werden.

Die Kanzlei benötigt innerhalb der Stadtverwaltung eine Kontaktstelle, um beispielsweise weitere Informationen oder Unterlagen einzuholen. Aufgrund der unabhängigen Stellung im Organisationsgefüge der Stadtverwaltung wurde die Funktion als Kontaktstelle mit Gemeinderat-beschluss vom 30.01.2024 dem Amt Innere Revision übertragen.

Die Tätigkeit der Kanzlei als interne Meldestelle wird ab dem 01. März 2024 wahrgenommen. Meldungen können über folgende Kontaktdaten gemacht werden:

Prof. Dr. Werner Finger

Telefon: 0721/98548-66

E-Mail: finger@deubnerkirchberg.de

DEUBNER & KIRCHBERG Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Erzbergerstr. 113a, 76133 Karlsruhe

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Meldungen und Hinweise durch Verwendung des Kontaktformulars auf der Homepage der Kanzlei anonym abzugeben:

https://www.deubnerkirchberg.de/hinschg/

Veröffentlicht am 1.3.2024