Stellungnahme der Stadtverwaltung Bretten zum Artikel „Großplakate in Bretten sorgen für Ärger“ vom 20. Juni in den Brettener Nachrichten

In den Brettener Nachrichten vom 20. Juni steht im Artikel „Großplakate in Bretten sorgen für Ärger“ der Vorwurf im Raum, der Bewerber Michael Nöltner sei vor allen anderen Mitbewerbern informiert worden, wann, in welchem Um-fang und an welchen Standorten Großplakate für die Oberbürgermeisterwahl aufgestellt werden dürfen. Das trifft so nicht zu. Richtig ist, wie im Artikel geschildert, dass Michael Nöltner am Freitag, 7. Juni, einen Antrag beim Ordnungsamt gestellt hat und dieser bewilligt wurde, da keine verkehrsrechtlichen Gründe dagegensprachen.

Übersehen wurde dabei bedauerlicherweise, dass bereits eine Voranfrage eines weiteren Bewerbers zu den Modalitäten in Sachen Großplakate vorlag. Diesem war bereits im April mitgeteilt worden, dass das Aufstellen von Groß-plakaten grundsätzlich erst ab der 25. Kalenderwoche, also ab dem 15. Juni, möglich sein wird. Zu diesem Zeitpunkt war das Ordnungsamt noch davon ausgegangen, dass alle Standorte mit Großplakaten zur Kommunal- und Europawahl belegt sind, was am 7. Juni allerdings nicht der Fall war. Somit gab es zu diesem Zeitpunkt keinen formalen Grund, den Antrag von Michael Nöltner abzulehnen.

Gleich nach Bekanntwerden dieses Versäumnisses, für das sich die Stadt-verwaltung Bretten in aller Form entschuldigt, wies Oberbürgermeister Martin Wolff am Montag, 10. Juni, das Ordnungsamt an, unverzüglich alle weiteren Bewerber zu informieren, dass ab sofort formlos ein Antrag zum Aufstellen von Großplakaten gestellt werden kann.

Im Übrigen weist die Stadtverwaltung den Vorwurf zurück, die Pressestelle oder Oberbürgermeister Martin Wolff hätten „all die offenen Fragen“ nicht beantwortet. Eine Presseanfrage der BNN-Redaktion zu den Großplakaten vom 12. Juni war ausschließlich an die Bewerberin und die Bewerber für die OB-Wahl adressiert (mit Ausnahme von Michael Nöltner), konkrete Fragen an die Stadtverwaltung gab es darin nicht. Es gab daher keine Gelegenheit für die Verwaltung und deren Spitze, auf konkrete Vorwürfe und Unterstellungen zu reagieren, was einer fairen Berichterstattung widerspricht.

Veröffentlicht am 20.06.2024