Reduzierung von Fremdstoffen im Abwasser – Diese Dinge dürfen nicht ins Abwasser

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist es grundsätzlich verboten, Abfälle über das Abwasser, also zum Beispiel über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen. Immer wieder jedoch müssen die Kanalisation und die Kläranlage mit enormen Belastungen fertig werden, für die sie nicht geschaffen wurden. In den Kläranlagen muss das abkommende Abwasser mit hohem technischen Aufwand gereinigt werden, bevor es wieder in den Wasserkreislauf gehen kann.

Aber nicht nur Restmüll, der über die Toilette entsorgt wird, stellt ein Problem für die nachhaltige Abwasserreinigung dar. Auch lösliche Stoffe wie Farben und
Lacke, scharfe Reinigungsmittel oder Verdünner gehören weder in den Abfluss noch in die Toilette. Gleiches gilt für Medikamente, Essensreste oder Küchenabfälle.

Abfälle/Feststoffe 
Vom Putzlappen über Zigarettenkippen, Kondome, Tampons, Katzenstreu, Kosmetiktücher, Haare und Babywindeln – es ist unglaublich, was alles ins Abwasser gelangt. Feste Abfälle werden zwar in den Klärwerken wieder herausgefiltert, dies verursacht jedoch unnötige Kosten und diese Kosten müssen über die Abwassergebühr von allen Bürgerinnen und Bürgern getragen werden.

Chemikalien/Gifte 
In vielen Haushalten gibt es ein ungeschriebenes Gesetz: Alles was flüssig ist, kann auch über den Abfluss entsorgt werden. Das mag zwar praktisch sein – ist aber belastend bis gefährlich für Mensch und Umwelt. Definitiv nicht in den Abfluss gehören Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel bzw.- Düngemittel, Unkrautvernichter, Benzin, Laugen, Farbreste, Pinselreiniger, Lösungsmittel und andere Chemikalien.

Medikamente 
Rückstände von Arzneimitteln gelangen über die menschlichen Ausscheidungen oder Abspülen von der Haut ins Abwasser. Sie sind eine echte Herausforderung für die Abwasserentsorger. Tabletten, Pillen, Zäpfchen, Salben, Tinkturen, Tropfen dürfen auf keinen Fall über den Abfluss oder die Toilette entsorgt werden.

Essensreste/Öle und Fette 
Speiseöle und Speisefette lagern sich vor allem an den Abwasserrohren der Hausinstallation, aber auch im Kanalnetz ab. Dort können dann unangenehme Gerüche und Verstopfungen entstehen, die sich nur mit großem Aufwand beseitigen lassen. Bereits geringe Mengen Altöl können den Reinigungsprozess in der Kläranlage schwer beeinträchtigen. Bitte entsorgen Sie keine Speiseöle (Frittier-, Brat- und Fischfette), Maschinen-, Heiz-, Diesel- oder Autoöle über das Abwasser, denn ein Tropfen Öl kann 600 bis 1.000 Liter Trinkwasser verunreinigen.

Veröffentlicht am 09.12.2024