Informationen zu Google Street View

Google Street View – Verbraucher können widersprechen  

Der Marktführer unter den Internetsuchmaschinen, die Firma Google, beabsichtigt auch in Deutschland detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Internet zu stellen.  


Es handelt sich dabei zunächst um die Städte Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. Später sollen weitere deutsche Städte und Dörfer folgen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Street View" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Die Kameras sind auf den Fahrzeugen montiert und können somit über Zäune und Hecken blicken.

Die Verbraucher haben ein Recht auf Widerspruch, wenn sie sich durch die Aufnahmen in
ihrer Privatsphäre beeinträchtigt fühlen. Das Unternehmen Google hat zugesagt, das
Angebot „Google Street View“ in Deutschland erst zu starten, wenn die eingereichten
Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Dazu sollen die betreffenden Objekte (Häuser,
Wohnungen, Gärten …) unkenntlich gemacht werden.

Wie kann ich widersprechen?
Die zuständigen Ministerien empfehlen den Verbrauchern, die eine Veröffentlichung
ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos
nicht im Internet publiziert werden können. In diesem Widerspruch muss das Gebäude
zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden, damit es auch unabhängig von der
genauen Hausnummer identifiziert werden kann, etwa über die Farbe des Hauses, Art und
Zahl der Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten.

Informationen zum Widerspruch gegen Google Street View finden Sie im