Im Stress des Alltags ist kein Mensch davor geschützt, dass er ganz banale Dinge des täglichen Lebens vergisst. Ein solches Malheur kann auch beim Anmelden des geliebten Hundes passieren.
Normalerweise sollte man dies innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung erledigen, sofern der Hund mindestens 3 Monate alt ist. Natürlich ist so ein Versäumnis keine schlimme Sache und passiert jedem einmal. Solch ein Versäumnis lässt sich aber ganz schnell nachholen.
Anmeldungen nehmen die Steuerverwaltung im Rathaus, Zimmer 328, Tel.: 921-216, der Bürgerservice im Rathaus, Tel.: 921-180 sowie alle Ortsverwaltungen entgegen.
Hierfür können Sie das Formular im Internet herunterladen (www.bretten.de, „Rathaus“, „Formulare“, „Steuern“).
Bei einer nachträglichen Anmeldung kommt Ihnen die Stadt entgegen und verzichtet sowohl auf eine nachträgliche Steuer für evtl. vergangene Jahre als auch auf die Erhebung eines Bußgeldes. Sie müssen erstmals ab 2015 die Hundesteuer (84,00 EUR pro Hund/Jahr) zahlen.
Im Interesse aller Hundehalter und zur Wahrnehmung der Steuergerechtigkeit plant die Stadt Bretten in einigen Monaten eine offizielle Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Werden dann Hunde ohne Steuermarke angetroffen, so wird dies automatisch zu einer rückwirkenden Steuerveranlagung und zur Festsetzung eines Bußgeldes führen. Deshalb jetzt der Tipp: Holen Sie das Versäumte in den nächsten Tagen nach!
Normalerweise sollte man dies innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung erledigen, sofern der Hund mindestens 3 Monate alt ist. Natürlich ist so ein Versäumnis keine schlimme Sache und passiert jedem einmal. Solch ein Versäumnis lässt sich aber ganz schnell nachholen.
Anmeldungen nehmen die Steuerverwaltung im Rathaus, Zimmer 328, Tel.: 921-216, der Bürgerservice im Rathaus, Tel.: 921-180 sowie alle Ortsverwaltungen entgegen.
Hierfür können Sie das Formular im Internet herunterladen (www.bretten.de, „Rathaus“, „Formulare“, „Steuern“).
Bei einer nachträglichen Anmeldung kommt Ihnen die Stadt entgegen und verzichtet sowohl auf eine nachträgliche Steuer für evtl. vergangene Jahre als auch auf die Erhebung eines Bußgeldes. Sie müssen erstmals ab 2015 die Hundesteuer (84,00 EUR pro Hund/Jahr) zahlen.
Im Interesse aller Hundehalter und zur Wahrnehmung der Steuergerechtigkeit plant die Stadt Bretten in einigen Monaten eine offizielle Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Werden dann Hunde ohne Steuermarke angetroffen, so wird dies automatisch zu einer rückwirkenden Steuerveranlagung und zur Festsetzung eines Bußgeldes führen. Deshalb jetzt der Tipp: Holen Sie das Versäumte in den nächsten Tagen nach!