Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein  Förderprogramm des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum. Mit dem Entwicklungsprogramm soll die innerörtliche Entwicklung gestärkt werden, um die ländlichen Gemeinden und ihre Ortskerne attraktiv zu halten und insbesondere neuen Flächenverbrauch im Außenbereich zu vermeiden. Darüber hinaus wird mit dem Förderprogramm die Wohn- und Lebensqualität verbessert, die Wirtschaft gestärkt, die Infrastruktur in den ländlichen Gemeinden vorangebracht und gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.

Im Rahmen des Förderprogramms werden kommunale, privat-gewerbliche und private Projekte gefördert.

Bei der Förderung von Unternehmen sind Investitionen in die Erweiterung mittelständischer Betriebe, welche die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zum Ziel haben förderfähig. Der Regelfördersatz beträgt 10 %, der maximale Zuschussbetrag ist auf 250.000 Euro pro Projekt begrenzt. Bei Projekten mit CO2 speichernden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion beträgt der Höchstbetrag 300.000 Euro. 

Private Projekte werden im Förderschwerpunkt Wohnen /Innenentwicklung gefördert, wenn sie insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen); innerörtliche Nachverdichtung (ortsbildprägende Neubauten in Baulücken); Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken zur Erhaltung und Stärkung der Ortskerne beitragen.

Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt grundsätzlich 20.000 Euro (Modernisierung/Neubau), bei Umnutzungen bis zu 50.000 Euro.

Sofern Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, setzen Sie sich bitte mit der Stadtverwaltung Bretten in Verbindung, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. 

Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe, das Verfahren zur Antragstellung und Antragsformulare finden Sie hier.

Ansprechpartnerin:

Alexandra Schmidt

stv. Amtsleiterin Wirtschaftsförderung und Liegenschaften

Untere Kirchgasse 9

75015 Bretten

Tel: 07252/921-232

e-mail: alexandra.schmidt@bretten.de