Bald ist es wieder so weit und Bretten feiert wieder das weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannte Peter-und-Paul-Fest vom 30. Juni bis 3. Juli 2023. Zahlreiche Sperrungen und Umleitungen sowie geänderte Verkehrsführungen, vor allem im Innenstadtbereich, werden das Bild der Stadt Bretten in den kommenden Tagen bestimmen.
Im Interesse der Verkehrssicherheit und für einen reibungslosen Ablauf dieses traditionsreichen Heimatfestes sind daher umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig.
Der Festbereich bleibt im wesentlichen unverändert gegenüber dem letztjährigen Peter-und-Paul-Fest. Nicht mehr Festbereich ist jedoch der Teilabschnitt der Pforzheimer Straße zwischen Windstegweg und Alte Wilhelmstraße sowie die Alte Wilhelmstraße. Die Zu- und Abfahrt zur Alten Wilhelmstraße sowie das Bewohner- und Kurzzeitparken ist daher jederzeit möglich.
Sperrungen
Ab Mittwoch, 28. Juni, wird die Georg-Wörner-Straße sowie die Pforzheimer Straße im Abschnitt zwischen der Alten Wilhelmstraße und der Georg-Wörner-Straße für den Verkehr gesperrt. Die Anliegerzufahrt wird im Zuge der Aufbauarbeiten so lange wie möglich gewährleistet. Ab Freitag, 30. Juni, treten weitere ausgewiesene Brandschutzzonen bzw. Halteverbotszonen sowie innerstädtische Sperrungen in Kraft.
Samstag, 01.07.2023 / Sonntag, 02.07.2023
Wegen dem Feuerwerk ist der Postweg zwischen der Heilbronner Straße und dem Kaiserlindenweg sowie die Straße Engelsberg bzw. Apothekergasse am Samstag, 1. Juli, ab 22:30 Uhr bis Sonntag, 2. Juli, ca. 0:30 Uhr, gesperrt. Rund um den Stadtpark sind daher auch die fußläufigen Verbindungswege bzw. der Promenadenweg zwischen der Weißhofer Straße und der Apothekergasse gesperrt.
In diesem Zusammenhang werden auch die Parkstände im Bereich der Hebelschule bzw. Ecke Heilbronner Straße/Postweg gesperrt. Das absolute Halteverbot ist im Zeitraum von 19:30 bis 00:00 Uhr wirksam.
Sonntag, 02.07.2023
Aufgrund des Festumzuges besteht entlang des Festzugweges am Sonntag, 2. Juli, ab 10 Uhr ein absolutes Halteverbot. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Brandschutzzonen / Halteverbotszonen
Als Brandschutzzonen werden u. a. ausgewiesen:
• Am Viehmarkt (Schulhof/Gewerbeschule)
• Friedrichstraße zwischen Wassergasse und Pforzheimer Straße
• Lammgasse
• Wassergasse
• Pforzheimer Straße ab Georg-Wörner-Straße bis zum Marktplatz
• Schlachthausgasse
Die vorstehenden Brandschutzzonen müssen daher unbedingt von den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Bei Nichteinhaltung dieser Brandschutzzonen werden die geparkten Fahrzeuge unnachsichtig abgeschleppt.
Parken
Zur besseren und frühzeitigen Information der Festbesucher über die bestehenden Parkmöglichkeiten wird durch ein Parkleitsystem auf folgende Parkplätze hingewiesen:
• Carl-Benz-Straße
• Melanchthonstraße (Fa. Stork)
• Pforzheimer Straße (Fa. Hagebaumarkt)
• Ruiter Straße (Fa. Neff)
• Silcherweg (Volksbank)
• Weißhofer Straße (Fa. Sauter)
• Wilhelmstraße (ZG Raiffeisenmarkt)
• Wilhelmstraße (Fa. Röther)
• Melanchthonstraße (Fa. Lidl)
Nicht zur Verfügung stehen alle Parkplätze rund ums Rathaus.
Behindertenparkplätze
• Withumanlage (4 Behindertenparkplätze)
• Wilhelmstraße (7 Behindertenparkplätze auf dem Röther-Parkplatz)
Motorradparkplätze
• Georg-Wörner-Straße / Withumanlage
Busverkehr
Der Busverkehr ist von den Sperrungen und Umleitungen nicht betroffen. Beim Feuerwerk am Samstag, 1. Juli, werden im Zeitraum 22:30 bis 0:45 Uhr
die Haltestellen in der Sporgasse und Weißhofer Straße nicht angefahren. Gleiches gilt auch für den Festumzug am Sonntag, 2. Juli, im Zeitraum zwischen 14 bis 16 Uhr.
Sonstiges
Die Inhaber der innerhalb der gesperrten Straßen liegenden Geschäfte werden gebeten, ihre Lieferanten darauf aufmerksam zu machen, dass eine Belieferung zwischen Freitag und Montag nur zwischen 7 und 10 Uhr möglich ist.
Hinsichtlich der Aufstellung von privatem Blumenschmuck über das Peter-und-Paul-Fest ist darauf zu achten, dass der Blumenschmuck dabei keine Verkehrszeichen bzw. Absperr- oder Beleuchtungseinrichtungen verdeckt. Im Interesse der Verkehrssicherheit muss daher sämtlicher falsch angebrachter Blumenschmuck durch den städtischen Baubetriebshof entfernt werden.
Veröffentlicht am 07.06.2023