An unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet ist Hundekot vorzufinden. Die „Haufen“ sind kein schöner Anblick. Dieses Thema beschäftigt nicht nur die Stadtverwaltung Bretten als „Dauerbrenner“ seit vielen Jahren. Betroffene Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln bzw. Unterlassen einiger Hundehalter im Umgang mit ihrem vierbeinigen Hausgenossen.
Hundekot hat auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze, Spielplätze, Grün- und Erholungsanlagen) nichts zu suchen! Hinterlassenschaften müssen unverzüglich durch den Hundebesitzer beseitigt werden. Wer dies missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Bretten, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wir bitten alle Hundehalter, auf Mitbürger zu achten sowie einen Beitrag zum Stadtbild zu leisten, indem sie den Hundekot entfernen und in Mülltonnen entsorgen.
Abschließend weisen wir jedoch auch darauf hin, dass ein Ärgernis über nicht ordnungsgemäß beseitigten Hundekot keine Selbstjustiz in Form von gefährlichem Giftköder für Hunde rechtfertigt. Die Tiere tragen für das nachlässige Verhalten ihrer Halter keine Schuld.
Veröffentlicht am 01.12.2023