Das neue Gutscheinheft für den Landesfamilienpass 2015 ist beim Bürgerservice Bretten sowie bei allen Ortsverwaltungen eingetroffen
Es können einen Landesfamilienpass erhalten:
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Bürgerservice gerne zur Verfügung.
Es können einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Bürgerservice gerne zur Verfügung.
- 07252 921 180
- 07252 921 188
- Buergerservice@bretten.de