Landesfamilienpass 2015 eingetroffen

Das neue Gutscheinheft für den  Landesfamilienpass 2015 ist beim Bürgerservice Bretten sowie bei allen Ortsverwaltungen eingetroffen
Es können einen Landesfamilienpass erhalten:
  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren   Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind
  • Familien, die Hartz IV- oder  kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2015 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses  im Jahr 2015 die Staatlichen Schlösser , Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. (www.schloesser-und-gaerten.de) Dort ist auch eine Liste aller Objekte der SSG eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Bürgerservice gerne zur Verfügung.