Die Hundesteuerbescheide 2015 werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt. Diesen Bescheiden liegen die neuen Hundesteuermarke für die Jahre 2015 und 2016 bei.
Die Stadt Bretten erhebt aufgrund der Hundesteuersatzung vom 19.10.2010 die Hundesteuer. Der Steuersatz beträgt in 2015 84,00 EURO für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen steuerpflichtigen Hund.
Ein Hund wird steuerpflichtig, sobald er das Alter von drei Monaten erreicht hat. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so ist für jeden weiteren Hund die doppelte Steuer zu entrichten. Jede Hundehaltung im Gemeindegebiet ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies ebenfalls der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen zu melden. An- und Abmeldungen zur Hundesteuer nehmen die Steuerverwaltung (Zimmer 328, Tel.: 921-216), der Bürgerservice im Rathaus oder die Ortsverwaltungen entgegen.
Die Stadt Bretten erhebt aufgrund der Hundesteuersatzung vom 19.10.2010 die Hundesteuer. Der Steuersatz beträgt in 2015 84,00 EURO für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen steuerpflichtigen Hund.
Ein Hund wird steuerpflichtig, sobald er das Alter von drei Monaten erreicht hat. Hält ein Hundehalter mehrere Hunde, so ist für jeden weiteren Hund die doppelte Steuer zu entrichten. Jede Hundehaltung im Gemeindegebiet ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter erreicht hat, der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies ebenfalls der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen zu melden. An- und Abmeldungen zur Hundesteuer nehmen die Steuerverwaltung (Zimmer 328, Tel.: 921-216), der Bürgerservice im Rathaus oder die Ortsverwaltungen entgegen.