Fördermöglichkeiten für die Streuobstpflege
Streuobstwiesen sind ein wesentlicher Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft im Landkreis Karlsruhe. Ihre Erhaltung ist nicht nur ein Anliegen des Naturschutzes, sondern eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn die Streuobstwiesen bleiben nur erhalten, wenn sie gepflegt und genutzt werden. Leider sind sie heute vielerorts akut bedroht, denn ihre Bewirtschaftung lohnt sich aus wirtschaftlicher Sicht kaum noch.
Das Land Baden-Württemberg ist sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Streuobstwiesen bewusst und unterstützt die Bewirtschafter. Bisher konnten vor allem Landwirte, Kommunen sowie Verbände und Vereine bereits eine Förderung für die Bewirtschaftung und Pflege der Wiesen erhalten. Ab 2015 können nun auch Förderanträge für den Baumschnitt gestellt werden. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt mit dem Ziel, die Streuobstbäume stabil und vital zu erhalten und so ihre Lebensdauer zu verlängern.
Mit der Förderung des Baumschnitts will das Land die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen. Förderanträge sind als Sammelanträge zu stellen und müssen ein auf 5 Jahre ausgelegtes Schnittkonzept umfassen. Neben Kommunen, Mostereien, Vereinen und Initiativen können jetzt auch Privatpersonen gemeinsam Konzepte für den Baumschnitt einreichen und eine Förderung erhalten. Die Förderung des Baumschnitts kann bis zum 15. Mai 2015 beim Regierungspräsidium beantragt werden. Erst ab dem 15. Mai werden die Förderanträge dort bearbeitet. Eine übereilte Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Was muss der Förderantrag beinhalten? Was genau wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab?
Um diese wichtigen Fragen zu klären, führt der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Karlsruhe zu Beginn des Jahres 2015 eine Informationsveranstaltung zum Thema Streuobst durch:
Am 06.02.2015 wird Christian Bühler vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat Garten-, Obst- und Weinbau, einen Vortrag über die Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg halten. Die Veranstaltung findet statt im Landwirtschaftsamt Bruchsal, Seminarraum 105. Beginn ist um 17:00 Uhr. Nach seinem Vortrag wird Herr Bühler für Fragen zur Verfügung stehen.
Streuobstwiesen sind ein wesentlicher Bestandteil der vielfältigen Kulturlandschaft im Landkreis Karlsruhe. Ihre Erhaltung ist nicht nur ein Anliegen des Naturschutzes, sondern eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn die Streuobstwiesen bleiben nur erhalten, wenn sie gepflegt und genutzt werden. Leider sind sie heute vielerorts akut bedroht, denn ihre Bewirtschaftung lohnt sich aus wirtschaftlicher Sicht kaum noch.
Das Land Baden-Württemberg ist sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Streuobstwiesen bewusst und unterstützt die Bewirtschafter. Bisher konnten vor allem Landwirte, Kommunen sowie Verbände und Vereine bereits eine Förderung für die Bewirtschaftung und Pflege der Wiesen erhalten. Ab 2015 können nun auch Förderanträge für den Baumschnitt gestellt werden. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt mit dem Ziel, die Streuobstbäume stabil und vital zu erhalten und so ihre Lebensdauer zu verlängern.
Mit der Förderung des Baumschnitts will das Land die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen. Förderanträge sind als Sammelanträge zu stellen und müssen ein auf 5 Jahre ausgelegtes Schnittkonzept umfassen. Neben Kommunen, Mostereien, Vereinen und Initiativen können jetzt auch Privatpersonen gemeinsam Konzepte für den Baumschnitt einreichen und eine Förderung erhalten. Die Förderung des Baumschnitts kann bis zum 15. Mai 2015 beim Regierungspräsidium beantragt werden. Erst ab dem 15. Mai werden die Förderanträge dort bearbeitet. Eine übereilte Antragstellung ist daher nicht erforderlich.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Was muss der Förderantrag beinhalten? Was genau wird gefördert? Wie läuft die Antragstellung ab?
Um diese wichtigen Fragen zu klären, führt der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Karlsruhe zu Beginn des Jahres 2015 eine Informationsveranstaltung zum Thema Streuobst durch:
Am 06.02.2015 wird Christian Bühler vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat Garten-, Obst- und Weinbau, einen Vortrag über die Streuobstkonzeption des Landes Baden-Württemberg halten. Die Veranstaltung findet statt im Landwirtschaftsamt Bruchsal, Seminarraum 105. Beginn ist um 17:00 Uhr. Nach seinem Vortrag wird Herr Bühler für Fragen zur Verfügung stehen.